KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS
Keine Spur von Partizipation im EU-Verfassungsvertrag!

Auszüge aus dem Input-Referat von KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner auf dem EL Seminar zum Thema "Partizipative Demokratie"

Eigentlich ist es paradox, im Zusammenhang mit dem geplanten EU-Verfassungsvertrag über "Partizipation" zu sprechen, es sei man liest diesen Text als Beispiel dafür, wie es nicht funktioniert:

Die entsprechende Kritik kann auf 4 Feldern ansetzen:

1) Inhaltlich:

- Der EU-Verfassungsvertrag beinhaltet einerseits eine Konsolidierung des gemeinsamen Rechtsbestandes der Union, das heißt er fasst die bisherigen EU-Verträge zusammen.

In denen war nur selten substantiell von Demokratie die Rede. Partizipative Demokratie ist den Verträgen von Maastricht, Nizza oder Amsterdam ohnedies fremd.

-Der geplante EU-Verfassungsvertrag beinhaltet über die Konsolidierung des EU-Vertragsbestandes hinaus auch noch einen politisch-institutionellen "Überbau", der allerdings weniger auf die demokratische Teilhabe der Bevölkerungen der Mitgliedsstaaten an politischen Entscheidungsprozessen abhebt, als vielmehr auf die "Regierbarkeit" einer erweiterten Europäischen Union.

So bleibt etwa selbst die repräsentative Demokratie im Rahmen der Union noch unterentwickelt, wenn der geplante Verfassungstext zwar das Europäische Parlament (das einzige direkt gewählte EU-Organ) im Rahmen von Mitentscheidungsverfahren aufwertet, es aber dennoch dem Rat in einigen grundlegenden Bereichen (Steuerpolitik, soziale Sicherheit, Außen- und Sicherheitspolitik) alleine vorbehalten bleibt, Rechtsakte zu erlassen. In solchen Bereichen wird das Parlament, wenn überhaupt, nur angehört.

2) Historisch:

Der EU-Verfassungsvertrag wurde von einem EU-Konvent, zusammengesetzt aus VertreterInnen des EU-Parlaments, nationaler Parlamente und diversen Persönlichkeiten weitgehend hinter verschlossenen Türen erdacht, ohne die Bevölkerungen tatsächlich einzubeziehen. Der gesamte Abschnitt 3 des Verfassungstextes, der eigentlich entscheidende Abschnitt des Vertrages („Die Politikbereiche und Arbeitsweise der Union“) wurde gleich von einem handverlesenen „Präsidium“ des Konvents, unter Ausschluss der Öffentlichkeit zusammengezimmert und auch dem Konvent selbst erst kurz vor Beschlussfassung vorgelegt.

Die Form des Entstehungsprozesses des Vertragstextes ist also dem Inhalt durchaus adäquat – auch hier gilt: Partizipation der Betroffenen, der Bevölkerungen – Fehlanzeige.

3) Ratifikation

Bei einem derart wichtigen Vorhaben wie der Implementierung einer europäischen Verfassung, die qua Definition in den von der Union zu regelnden Feldern die nationale Gesetzgebung overruled, sollte man einen, dass eine Volksabstimmung in allen Mitgliedsstaaten der Union obligatorisch, deren Ergebnis verbindlich ist. Dem ist keineswegs so. In zahlreichen Mitgliedsstaaten – wie etwa in Österreich oder Deutschland - entscheiden bzw. entschieden die Parlamente, in anderen Staaten gab es zwar Volksabstimmungen, diese sind aber für die Parlamente nicht bindend.

Dabei wurde in vielen Ländern deutlich, dass - wie zuletzt etwa in Frankreich - die Entscheidungen der politischen Klasse deutlich vom Mehrheitswillen der Bevölkerungen abweichen.

Zudem werden offensichtlich Entscheidungen der Bevölkerungen auch in Volksabstimmungen nicht ernst genommen, ansonsten müsste diese Verfassung nach dem Nein in den Niederlanden und in Frankreich wohl endgültig tot sein, dennoch werden bereits Pläne zur Wiederbelebung gewälzt.

4)Partizipation

Wer aber im Zusammenhang mit der europäische Integration tatsächlich über „demokratische Teilhabe“, also über „Partizipation“ reden will, muss über Alternativen zur geplanten EU-Verfassung sprechen. Das diesbezüglich beeindruckendste Projekt wurde kurz nach dem französischen „Nein“ zur Verfassung unter dem Titel „European Charta“ gestartet: Ausgehend von den unzähligen Basisinitiativen, die sich in Frankreich im Vorfeld der Volksabstimmung gebildet hatten, organisierten AktivistInnen aus ganz Europa ein kontinentales Netzwerk, das über die Anforderungen der Bewegungen und der Bevölkerungen an einen alternativen Integrationsprozess Europas diskutierten und schließlich vor wenigen Tagen auf dem ESF in Athen einen ersten Diskussionsentwurf für einen alternativen Verfassungstext, die European Charta vorlegten. Dieser Text wurde dann in Athen in zahlreichen Seminaren erneut diskutiert. Diesen Prozess einer alternativen europäischen Integration mit zu gestalten und voran zu treiben, ist wohl eine der wesentlichsten Aufgaben der Europäischen Linken in den nächsten Monaten und Jahren.

Diesbezüglich kann und soll die Linke in Europa viel aus den Erfahrungen der lateinamerikanischen Bewegungen lernen, die wir in diesen Tagen im Rahmen von Enlazando Alternativas aufmerksam verfolgen.

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