KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Oberverwaltungsgereicht Berlin entscheidet überraschend gegen KPÖ


Utl.: Österreichische KommunistInnen werden ihren Kampf gegen Sozialabbau, Privatisierung und Zerstörung des Sozialstaats fortsetzen


* Kommentar von Walter Baier zum Prozess

* Standard-Online zum Prozess

* Presse-Online zum Prozess


Wien - 23.09.03, (KPÖ-PD): Heute verkündete der zuständige Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin das Urteil im nunmehr elfjährigen Prozeß um das Vermögen der KPÖ. Das Gericht gab überraschend dem Einspruch der "Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" (BvS), der Nachfolgeorganisation der "Treuhandanstalt", recht und revidierte das Urteil aus der ersten Instanz, welche 1996 feststellte, dass die KPÖ Eigentümerin der Novum war und ist.


KPÖ-Vorsitzender Walter Baier: "Die österreichische KommunistInnen werden, davon bin ich überzeugt, ihren Kampf gegen Sozialabbau, Privatisierung und Zerstörung des Sozialstaats und für eine Gesellschaft ohne Krieg und Ausbeutung fortsetzen. Und wir werden auch alle möglichen weiteren rechtlichen Möglichkeiten nutzen."


Baier weiters: "Gegen die KPÖ wurden in all den Jahren des Verfahrens, zu dem die KPÖ genötigt war, der geballte deutsche Staatsapparat eingesetzt. Gegen Zeugen wurden Einschüchterungsmaßnahmen getroffen, Hausdurchsuchungen durchgeführt, das Anwaltsgeheimnis durchbrochen und versucht, wichtige Dokumente des BND u.a. Behörden vor Gericht zurückzuhalten, während der KPÖ Prozeßbetrug unterstellt wurde. Gegen die Treuhänderin der KPÖ Frau Steindling wurden Haftbefehle ausgestellt. Sogar ein spezieller Bundestagsausschuß wurde eingerichtet, um Druck auf das Gericht auszuüben und der ehemalige Kanzler Kohl erklärte das Verfahren zur "Chefsache"."

Baier kritisiert nicht nur, dass die deutschen Behörden alles getan haben, um das Verfahren zu verzögern. Baier weiters: "Der BRD kam die von ihr geschaffene - in Europa einmalige - Rechtslage zugute, dass die KPÖ den Nachweis für ihr Eigentum erbringen mußte und nicht die BRD für die von ihr beanspruchten und durch einen einfachen Verwaltungsakt beschlagnahmten Vermögenswerte. So wurde die KPÖ und nicht die BRD selbst auf den Klagsweg verwiesen."

Die blockierten und der KPÖ gehörenden Vermögenswerte stammen aus den Gewinnen, die die der KPÖ gehörenden Firmen, darunter auch die Novum, im Handel mit den seinerzeitigen sozialistischen Ländern Osteuropas seit den frühen Fünfzigerjahren erzielt hatten. Während des Handelsboykotts, der vom Westen gegenüber diesen Ländern während des Kalten Krieges praktiziert wurde, bedienten sich viele österreichische Firmen der Handelsfirmen der KPÖ, die in Osteuropa, darunter auch in der DDR tätig waren. Als der Osthandel offiziell wurde und größere Dimensionen annahm, kamen den KPÖ-Handelsfirmen ihre jahrelange Erfahrungen und Kontakte zugute.

Baier: "Ein Hauptnutznießer des Osthandels bis in die 80er Jahre war die Verstaatlichte Industrie, die bis zu einem Drittel ihrer Exporte in sozialistischen Ländern absetzte und dadurch tausende Arbeitsplätze sicherte."

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