KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS
Volkszählung 2001/Meldewesen/zentrales Melderegister

Permanente Überwachung?

Mit der Novelle zum Volkszählungsgesetz 2001 wurde der Zugriff auf die Daten der BürgerInnen und der gleichzeitige Aufbau eines EDV-gestützen zentralen Melderegisters ermöglicht. Damit "Big-Brother" nicht gänzlich im "rechtsfreien Raum" agieren muß, wurde das Volkszählungsgesetz verschärft und das Meldegesetz novelliert.

 Neu ist, dass der Volkszählung ein Ziel gegeben wurde, nämlich "die Ermittlung der Zahl und des Aufbaus der Wohnbevölkerung im gesamten Bundesgebiet". Damit schafft sich der Gesetzgeber die Möglichkeit, ungehemmt nach Familiensituation, Religion, Ausbildung und was sonst noch zu "Aufbau"-Daten gehört, zu fragen. Leider ist der Aufbau eines zentralen Melderegisters nicht in der Zielbestimmung enthalten, womit ein Widerspruch zu den Forderungen des Datenschutzgesetzes vorliegt, wonach erhobene Daten lediglich zum bestimmten Zweck eingesetzt werden dürfen.

Schikane und Behördenwillkür erlaubt?

Neu ist auch, dass den Behörden die Möglichkeit eingeräumt wird, Auskunftspßichtige vorzuladen, wenn sie nicht oder nicht vollständig ausgefüllte Unterlagen abgeben. Die solchermaßen zur Auskunft Gezwungenen haben dabei "die zur Überprüfung der Ausfüllung der Drucksorten erforderlichen Dokumente und sonstigen Nachweise vorzulegen" (§5 Abs. 3, 2. Satz). Das bedeutet konkret, dass Wohnsitzmensch von der Behörde gezwungen werden darf, am Amt zu erscheinen und alle Papiere, vom Staatsbürgerschaftsnachweis bis zum Taufschein, vom alten Meldezettel bis hin zum Maturazeugnis beizubringen. Widerstand gegen eine solche schikanöse Auslegung ist strafbar!

Der Hauptwohnsitz

In den einschlägigen Propagandawerken der Gemeinde Wien ist angeführt, dass unser Hauptwohnsitz dort sei, wo wir wohnen, arbeiten und uns überwiegend aufhalten, eben dort, wo wir unseren berußichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensmittelpunkt habe. Das ist falsch. Unser Lebensmittelpunkt ist dort, wo wir all das haben WOLLEN. Die Absicht entscheidet (§ 1 Abs.7 Meldegesetz), und wenn uns die Gemeinden beweisen wollen, was unsere Absicht ist und was nicht, dann wäre das das Ende der individuellen Selbstbestimmung. Genau das will aber die Volkszählung und das neue Meldegesetz. In der Novelle zum Meldegesetz (Bundesgesetzblatt 28/I/2001) vom 30.3. 2001 lautet §15a Abs.1 : "Der Bürgermeister ist ermächtigt, von Menschen, die in der Gemeinde angemeldet sind, zum Zweck der Datenüberprüfung der Richtigkeit der im Melderegister gespeicherten Daten die Abgabe einer Wohnsitzerklärung zu verlangen."

Was hier erlaubt wird, ist die permanente Überwachung der BürgerInnen durch die Gemeinde. Nach Gutdünken des Bürgermeisters kann das Subjekt alle drei Jahre oder öfter dazu genötigt werden, in einem Fragebogen detaillierte Auskünfte über sein Privatleben abzugeben.

Der Staat (in diesem Falle die Gemeinde) mißtraut den Menschen und will ihnen nicht das Recht einräumen, selbst zu entscheiden, wo sie den Hauptwohnsitz begründen. Deswegen stellt die Volkszählung eine Reihe von unnötigen Fragen, die es den Gemeinden erleichtern sollen, den Menschen ein Fehlverhalten nachzuweisen. Dies ist erbärmlich und eigentlich eines "demokratischen" Staates unwürdig.

Florian Seidl

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