KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Volkszählung 2001/Zählorgane/Fragebögen

Amtliche Schnüffelei

"Guten Tag, Volkszählung." 70.000 amtlich konzessionierte Schnüffler sind derzeit in ganz Österreich unterwegs. Sie überreichen allen Menschen, die sie antreffen, gnadenlos einen Berg Papier.

 

Bewaffnet sind die Zählorgane mit einer aus polizeilichen Meldedaten erstellten Liste. Im schlechtesten Fall müssen die Gezählten 4 umfangreiche Datenblätter ausfüllen - das Personenblatt, das Wohnungsblatt, das Arbeitsstättenblatt, sofern Ihr Arbeitsplatz am Wohnsitz ist, und das Gebäudeblatt (ergeht an die jeweiligen Eigentümer eines Hauses). Das Zählorgan besitzt einen Ausweis, auf dem seine Nummer festgehalten ist, unter der es bei der Gemeinde registriert ist. Dieser Ausweis ist nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig und muß unaufgefordert vorgewiesen werden. Zählorgan wurde übrigens jeder, der wollte. Ironischerweise werden die Meldeangaben der Zählorgane bei deren Aufnahme in den Gemeindedienst NICHT überprüft (so die Auskunft der Wiener Service-Hotline 4000-88680). Aus Erfahrung wissen wir, dass ein Strafregisterauszug oder gar ein Lichtbildausweis nicht notwendig ist, um zum Hilfssheriff ernannt zu werden.

Der Lohn beträgt in Wien bis zu 8.500,- ÖS brutto, etwas weniger als 1991. In ländlichen Gemeinden gibt es auch Akkordsysteme, was den Gemeinden Kosten erspart und den Druck auf die Zählorgane erhöht.

Der Gemeinde ist es wurscht, ob übereifrige Fremdenpolizisten, neugierige Hausbesitzer oder Kleinkriminelle die Gelegenheit nutzen, in Besitz eines amtlichen Ausweises zu geraten und sich ein wenig in der Nachbarschaft umsehen. Ihnen geht es um "Haupwohnsitz = Geld" und nicht um Bürgerschutz. Eine entsprechende Schutzregelung fehlt im Volkszählungsgesetz gänzlich. Das Zählorgan hat lediglich die Amtsverschwiegenheit zu wahren. Wie diese Verschwiegenheit kontrolliert werden soll, ist nirgendwo erklärt.

Wenn ein Zählorgan im Zuge seiner Tätigkeit auf Widersprüche zwischen polizeilichen Meldeunterlagen und Antworten auf dem Fragebogen, den es nach ca. zwei Wochen absammelt, feststellt, hat es diese zu berichtigen und den Meldebehörden weiterzuleiten. Diese werden dann entweder eine Verwaltungsstrafe verhängen oder die Meldung weiterleiten, etwa an die Fremdenpolizei.

nDas Zählorgan hat keine Zutrittsberechtigung zur Wohnung!

nDas Zählorgan hat kein Recht, irgendwelche Fragen zu stellen! (Wissen Sie, wieviel Leute in der Nebenwohnung leben? Wann kommen Ihre Nachbarn denn so von der Arbeit heim? Sprechen Ihre Nachbarn nicht Türkisch? Wie spät ist es?)

Haarig wird es bei Nebenwohnsitzen. Auf dem Land, wo die Zählorgane meist mit Gemeindebediensteten ident sind, wird der Kampf um den Hauptwohnsitz sofort losbrechen, in großen, anonymen Gemeinden wie Wien wird das Zählorgan auf dem korrekten und vollständigen Ausfüllen der "Wohnsitzerklärung" beharren. Das kann heiter werden, denn die Fragen darin sind unbotmäßig.

Auskunftsverweigerung?

Fragen zu verweigern wird das Zählorgan nicht verhindern können, allerdings mit Drohung eines Verwaltungsstrafverfahrens beantworten. Sind wir immer noch widerspenstig, wird es das Zählorgan wahrscheinlich aufgeben und entweder die Unterlagen selbst ausfüllen oder der Gemeinde weitermelden, die dann ihrerseits Maßnahmen einleiten kann. Dazu haben wir keine Erfahrungswerte, denn 1991 war man zu vorsichtig, um es auf Strafverfahren ankommen zu lassen, obwohl 270.000 Menschen die Auskunft über das Religionsbekenntnis verweigerten und viele hunderttausende Fragebögen unvollständig ausgefüllt wurden.

Florian Seidl

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