KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Resolution des Bundesausschusses der KPÖ
02.02.01



Sozialversicherung in Selbstverwaltung:
Angriffe zurückschlagen - aus der Vergangenheit lernen !

Die Manöver um die Besetzung des Präsidiums des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger macht in drastischer Weise deutlich, dass das System der Sozialversicherung in Selbstverwaltung in ernster Gefahr ist. Die Regierung ist offensichtlich gewillt, ihren Durchgriff auf die Selbstverwaltung zu erweitern, um deren Zerschlagung voranzutreiben. Dabei kann es keinen Zweifel geben, dass es letztendlich darum geht, einen grossen Teil der Versicherungsbeiträge der privaten Kapitalverwertung einzuverleiben. Dies soll nach den Vorstellungen der Regierung über eine Verschlechterung des Leistungsrechts, über die Auslagerung wesentlicher Versicherungsdienstleistungen zu den privaten Versicherungskonzernen und schliesslich über die Preisgabe des Umlageprinzips zugunsten des Kapitalbildungsprinzips geschehen.

Bei ihrer Vorgangsweise masst sich die Regierung Kompetenzen an, die ihr schlicht und einfach nicht zustehen. Wenn im Zuge der Debatte über Präsident Sallmutter immer wieder eingefordert wird, dass die führenden Organe der Versicherung das Regierungsprogramm zu exekutieren hätten, so ist dies der Versuch, die Selbstverwaltung in ihren Rechten und in ihrer Konstitution zu entwerten und zu einem Vollzugsorgan der Regierungspolitik umzufunktionieren. Vertreter der Sozialversicherung haben aber Vertreter der Versicherten und nicht der Regierenden zu sein ! Der Regierung kommen ausschliesslich Aufsichtsfunktionen und -pflichten zu. Alles andere wäre eine Pervertierung des Selbstverwaltungsprinzips.

Die KPÖ wendet sich entschieden gegen jeden Zerschlagungsversuch und stellt fest, dass sich in diesen Angriffen auch die Fehler der Vergangenheit widerspiegeln. So wurde es verabsäumt, die Sozialversicherung in Selbstverwaltung in den Verfassungsrang zu heben und sie gleichzeitig zu demokratisieren. KPÖ und Gewerkschaftlicher Linksblock haben immer wieder darauf aufmerksam gemacht und die Direktwahl der Organe durch die Versicherten gefordert. Diese Forderungen wurden aber stets abgelehnt. Mehr noch: Die Vollversammlungen der Sozialversicherungsträger wurden unter dem Titel "Reform" auf ein Drittel der Mitglieder zusammengestutzt, wobei delikaterweise damit die ehrenamtlichen Funktionäre reduziert wurden, die ihre Arbeit direkt mit den Versicherten geleistet haben und für sie die Ansprechpartner waren. Mit dieser mit SPÖ- und ÖVP-Mehrheit beschlossenen Massnahme ist man schon damals der FPÖ entgegengekommen.

Der Verzicht auf eine Stärkung der Selbstverwaltung eröffnet der unsozialen und sozialreaktionären Politik der Bundesregierung Angriffsflächen. Für die Interessensvertretungen der Versicherten ergibt sich aber die Notwendigkeit, mit den Mitteln des gewerkschaftlichen Kampfes die Angriffe und Anmassungen zurückzuweisen. Es geht um sehr viel für die Versicherten, so dass kein Zögern und Zaudern angebracht ist. Der ÖGB ist aufgerufen, seine Mitglieder zu mobilisieren und alle erdenklichen gewerkschaftlichen Kampfformen - bis hin zum Streik - anzuwenden.

Dieser Kampf kann nur erfolgreich sein, wenn es gelingt, die Versicherten zu motivieren, indem ihnen klar gemacht wird, welche Gefahren für ihre soziale Sicherheit auf sie zukommen. Zugleich wird es unumgänglich sein, dass die Gewerkschaften einen klaren Trennungsstrich zur parteipolitischen und sozialpartnerschaftlichen Unterordnung ziehen und glaubhaft machen, dass die Zeiten des Nachgebens und der faulen Kompromisse - wie im Fall der Sozialabbaupolitik der früheren SPÖ-geführten Regierungen - der Vergangenheit angehören.

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