KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Urteil gegen Spekulanten



Ein Gerichtsentscheid hat das rechtswidrige Vorgehen der BUWOG bei der geplanten Privatisierung von Bundeswohnungen bestätigt und eine einstweilige Verfügung erlassen.

Im Zuge der von der Koalition eingefädelten Privatisierung der Bundeswohnungen hatte die BUWOG im Vorjahr ihren Genossenschafts-MieterInnen eine Einladung zum Erwerb ihrer Wohnungen zugesandt. Darin wurden die „potenziellen Eigentümer“ aufgefordert, bei Interesse an einem Wohnungskauf eine beigelegte„Erklärung“ an die BUWOG zu retournieren. Diese Erklärung enthielt allerdings eine Reihe eklatanter rechtswidriger Bedingungen: So hätten sich die MieterInnen beispielsweise zu einer sofortigen Einzugsermächtigung für einen Betrag in der Höhe von 7.500 Schilling für nicht näher definierte„Verfahrenskosten“ verpflichten müssen. Weiters hätten sie einen Vorwegverzicht auf den sogenannten„Vermietungsabschlag“ geleistet oder die Bedingung der 25-Prozent-Klausel für die Einleitung eines Preisfeststellungsverfahrens akzeptiert. Die BUWOG hatte nämlich festgelegt, dass in Häusern, in denen weniger als 25 Prozent der MieterInnen dieses Formular unterschreiben, kein Verkaufsverfahren eingeleitet und keine Anträge auf Preisfestsetzung beim zuständigen Bezirksgericht bzw. bei den zuständigen Schlichtungsstellen in Mietsachen eingebracht werden müssen.

Der Hintergrund dieser gesetzeswidrigen Drohgebärde der Wohnbaugenossenschaft ist evident: Damit wollen Finanzminister Grasser und der BUWOG-Vorstand mit einem Handstreich verhindern, dass die insgesamt 60.000 Wohnungen zumindest zu einem Viertel pro Haus ins Eigentum der MieterInnen übergehen. Denn dann wäre ein Verkauf an private Investoren – Banken, Versicherungen und andere Immobilienspekulanten– nicht mehr so ohne weiteres möglich. Und wenn`s um kapitale Interessen geht, würde der medienverwöhnte Finanzminister sogar das Risiko in Kauf nehmen, dass sein vollmundig angekündigtes Projekt„Eigentum für Mieter“ als veritabler Flop dargestellt wird. Denn tatsächlich konnten bis zuletzt nur etwa 500 InteressentInnen sämtliche Erfordernisse für einen Kauf erfüllen.

Die Arbeiterkammer (AK) brachte die BUWOG kürzlich wegen dieser Rechtsvergehen vor den Kadi. Da sich die Genossenschaft nach einer Abmahnung durch die AK nicht bereit erklärt hatte, auf diese Vertragsklauseln zu verzichten, hat die AK eine Verbandsklage sowie einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Wohnbaugenossenschaft eingebracht. Das Handelsgericht Wien hat in seiner Entscheidung die Rechtsansicht der AK bestätigt und gegen die BUWOG eine einstweilige Verfügung erlassen.

Danach darf die BUWOG nicht mehr die in ihren Einladungsschreiben zum Wohnungskauf angeführten gesetzwidrigen Klauseln verwenden, die massive Nachteile für die MieterInnen zur Folge gehabt hätten. Auch bei den Formularen, die bereits von den MieterInnen unterschrieben wurden, sind diese Klauseln ungültig. Gefallen ist demnach die 25-Prozent-Hürde, der Vorwegverzicht auf den Vermietungsabschlag und die Einzugsermächtigung. Das private Spekulationskapital, das seinen Fuß bereits in die 60.000 Bundeswohnungen gesetzt hatte, muss ihn nun aufgrund des Gerichtsentscheids– vorerst– wieder zurückziehen. Unklar bleibt allerdings weiterhin, ob die BUWOG nach dem Preisfestsetzungsverfahren den Verkauf der Wohnungen an einzelne MieterInnen verweigern kann, wenn ihr etwa der vom Gericht festgesetzte Preis zu niedrig erscheint. Diese Frage muss nach Ansicht der AK in einem weiteren Schritt gerichtlich geklärt werden.

Mario Kecker

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