KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS
Volksstimme 51/2001


Artikel 7: Unser Recht!


Seit ihrem Bestehen sind den Ewig-Gestrigen der Staatsvertrag, sein Artikel Sieben und die Rechte der österreichischen Volksgruppen, die sie regeln, ein Dorn im Auge. Das gilt besonders für Jörg Haider, den geistigen Vater des Rechtsextremismus. Warum eigentlich dieser Hass gegen ein Verfassungsgesetz, das trotz jahrzehntelangen Bestehens noch immer nicht realisiert ist?

Der eine Grund ist dass es die Rechte der Volksgruppen dezidiert nicht an einen bestimmten Anteil von sich bekennenden Personen bindet. Das liegt aber jenseits der nationalistischen Logik. Würde gemäß dem Artikel Sieben "in den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung" die jeweilige Minderheitensprache als zweite Amtssprache anerkannt, bedeutete das eine Gleichberechtigung und Multikulturalität im Alltag, die den deutschnationalen Volkstumskämpfern das wichtigste Terrain entzöge. Da seien aber Heimatdienst und FPÖ vor.

Doch nicht nur ein nationalistisches Ressentiment speist den Hass der reaktionärsten Kräfte gegen den Staatsvertrag. Geschichtlich, völker- und verfassungsrechtlich bildet er das Fundament von Neutralität und Eigenstaatlichkeit Österreichs. Vom Verbot aller "Maßnahmen, die eine unmittelbare oder mittelbare Vereinigung mit Deutschland fördern" (Artikel 4) angefangen über die Untersagung der "Anschaffung von Spezialwaffen" (Artikel 13) bis zum Schutz der Menschenrechte (Artikel 6) - würde der Staatsvertrag Österreich zum Anti-Nazismus verpflichten.

Dementsprechend spricht er auch, was Verbot und Auflösung nazistischer Organisationen betrifft, eine wesentlich andere Sprache als die in Österreich herrschende Politik So etwa wären "Organisationen, die darauf abzielen, den Volksgruppen ihre Rechte zu nehmen", zu verbieten. Im Lichte des Staatsvertrages wäre seinerzeit die FPÖ als Partei niemals zuzulassen gewesen.

Man versteht also den Hass der einen, auf dieses im Zeitgeist so unbequeme Stück österreichischer Verfassung. Umgekehrt stellen Staatsvertrag und Artikel Sieben unser aller Recht dar, worum es sich zu kämpfen lohnt.

Walter Baier

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