KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Abfertigung/ÖGB-Urabstimmung (4)

Abfertigung wäre weg


Beim Abfertigungsmodell der Regierung geht es einzig um die Durchsetzung des Anspruchsmonopols der Banken- und Versicherungswirtschaft.


Im Regierungsübereinkommen hatten ÖVP und FPÖ ein “neues” Abfertigungsmodell mit dem zentralen Element der Umwandlung der Abfertigung in eine Betriebspension paktiert. Außerdem legte sich die Belastungskoalition auf die einjährige Wartefrist fest und darauf, bei Selbstkündigung weiterhin keine Abfertigung zuzulassen.
Bei der Urabstimmung wird von der Gewerkschaft daher als vierter Punkt die Abfertigung thematisiert: “Wir fordern einen Anspruch auf Abfertigung ab dem ersten Tag – auch bei Selbstkündigung – mit freier Verfügbarkeit durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.”
Der ÖGB hat ein Abfertigungspaket geschnürt, worin der unverblümten Forderung der Wirtschaft, die Abfertigung in eine Betriebspension umzuwandeln, eine klare Absage erteilt wird: “Eine Überführung der Abfertigung in eine Betriebspension, die offensichtlich durch die zweite Pensionssäule angestrebt wird, wäre de facto eine Abschaffung der Abfertigung durch die Hintertür”, kritisiert der Leitende Sekretär im ÖGB, Richard Leutner. Eine solche “Abfertigungspension” wäre nämlich eine allein von den ArbeitnehmerInnen finanzierte Betriebspension. Als nächster Schritt drohe eine Reduzierung der ASVG-Pension und darüber hinaus möglicherweise auch der bestehenden Betriebspensionen. “In Summe”, so Leutner, “würde wahrscheinlich genau so viel Pension herauskommen wie jetzt – nur die Abfertigung wäre weg”.

Das ÖGB-Modell hingegen forciert folgende Eckpunkte: Eine Auslagerung der Abfertigung in einen überbetrieblichen Abfertigungsfonds, in den der Arbeitgeber monatlich einzahlt. Weiters den Erhalt der Abfertigung als Überbrückungshilfe in Form einer Einmalzahlung in “gewohnter Größenordnung” und eine klare Absage an die Zwangsbeglückung durch eine Zusatzpension. Überdies fordert die Gewerkschaft eine sichere Veranlagung der Abfertigungsgelder – eine selbstverständliche Forderung, die von den auf den internationalen Finanzmärkten spekulierenden Pensionskassen und Fonds garantiert nicht erfüllt werden könnte -, eine Abfertigung auch für Saison- und Kurzzeitbeschäftigte und den Anspruch auf Abfertigung bei Selbstkündigung und ab dem ersten Beschäftigungstag.

“Arbeitsminister” Martin Bartenstein, prononciertester Interessensvertreter der Wirtschaft in der Koalition, macht gar kein Hehl daraus, dass es ihm besonders darum geht, mit der Abfertigung die renditemaroden Pensionsfonds unterstützen zu wollen. Der Abfertigungs-Terminator möchte die Ansprüche in eine Form des Zwangssparens umleiten und damit einen Entgeltbestandteil in eine Pensionsleistung überführen. Diese “Reform” soll die weitere Aushöhlung des umlage?nanzierten Pensionssystems vorbereiten und gleichzeitig die Lohnnebenkosten der Unternehmen senken. Denn diese müssten ab dem ersten Beschäftigungsjahr lediglich 2,5 Prozent der Lohnsumme in die Pensionskasse einzahlen. Und auch dies nur für die Dauer von 25 Jahren, wodurch Frauen, ältere ArbeitnehmerInnen und SaisonarbeiterInnen um ihren Abfertigungsanspruch umfallen würden.

Es geht dieser Regierung also nicht um eine beschäftigtenorientierte Lösung der Abfertigungsproblematik, sondern einzig um die Durchsetzung des Anspruchsmonopols der Banken- und Versicherungswirtschaft. Dieser “Logik” folgend hat Bartensteins verlängerter Arm in der Wirtschaftskammer, Christoph Leitl, in der Vorwoche den Versuch des ÖGB, noch während der Urabstimmung eine Einigung mit der Kammer zu erzielen, abermals torpediert. Sein kaltschnäuziges Kalkül: Nimmt bloß eine geringe Anzahl Gewerkschaftsmitglieder an der Abstimmung teil, so kann die Regierung ihre arbeitnehmerInnenfeindliche Abfertigungsvariante umso brutaler durchziehen. Stützen wird sie sich dabei auf das “Argument”, das gewerkschaftliche Abfertigungsmodell würde bei den Mitgliedern ohnehin keine Zustimmung finden. Vor dem Hintergrund dieses Kalküls erweist sich daher eine breite Teilnahme an der ÖGB-Urabstimmung als deutliches Signal an die neoliberalen Fundamentalisten in Regierung und Kammer als Gebot der Stunde.

mb


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