KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Schwarzblaue Zufälle

Kurt Wendt ist nun erwiesenermaßen nicht für die “illegalen” Donnerstagsdemos Anfang 2000 verantwortlich.

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Im Sommer 2000 wurde Kurt Wendt mit insgesamt 14 polizeilichen Vorladungen beschickt. Ihm wurde vorgeworfen, für die Donnerstagsdemos vom 10. Februar bis 11. Mai verantwortlich zu sein. Da die Donnerstagsdemos als nicht angemeldet und illegal galten, wäre der Aufruf zu solchen Demos strafbar. Kurt Wendt firmierte tatsächlich über längere Zeit als Sprecher des Aktionskomitees gegen Schwarzblau, einem Zusammenschluss mehrerer Organisationen, er wurde von den Medien aber auch schon mal zum Demo-Organisator “ernannt”. Auf solche Medienberichte stützte sich u. a. das Verfahren gegen Wendt. So wurde etwa ein Internetartikel des ORF als “Beweis” angeführt, in dem erklärt wurde, Wendt hätte gegenüber der APA die Zahl der DemoteilnehmerInnen angegeben. In seiner Eigenschaft als Mediensprecher allerdings eine völlig normale Handlung.

Im Gespräch mit der Volksstimme (Nr. 26/00) meinte er damals dazu: “Ob ein Mensch auf einer angemeldeten oder unangemeldeten Demo ist, spielt keine Rolle, beides ist legal und kann nicht verfolgt werden. Verfolgt werden könnte der Aufruf zu einer unangemeldeten Demo mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 5.000 Schilling. Obwohl allen, also auch der Polizei, bekannt ist, dass die Donnerstagsdemos keine Veranstaltungen von Gruppen sind, bei der andere Menschen mitgehen, sondern das spontane Zusammentreffen vieler RegierungsgegnerInnen ist, macht die Exekutive sich auf die Suche nach ‚Schuldigen‘.” Dazu kam noch, dass etwa eine Woche zuvor die Wiener ÖVP in einer Pressekonferenz gemeinsam mit der christlichsozialen Polizeigewerkschaft ein sofortiges Verbot von unangemeldeten Demos gefordert hatte, da es bisher auf geschätzte 57 Millionen Schilling Schaden gekommen sei, davon allein 12 Millionen für kaputt gegangene Polizeiutensilien.

Kürzlich wurde nun das Verfahren gegen Wendt eingestellt, weil “die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat nicht erwiesen werden kann oder keine Verwaltungsübertretung bildet” (§45 (1) Z.1 des Verwaltungsstrafgesetzes).

“Dass die Zustellung damals eine Woche, nachdem die ÖVP das Verbot der Demos forderte, erfolgt ist, und dass die Einstellung des Verfahrens nun mit dem Ende von Schwarzblau zusammenfällt, ist wohl so zufällig wie die Tatsache, dass Weihnachten auf den 24. Dezember fällt”, kommentiert Kurt Wendt abschließend. n

S.K.

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