KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Es wird noch dauern

Von Mirko Messner (18.12.2007)

Laut Entscheid des Verfassungsge­richtshofs vom Montag dieser Woche sind die kleinen slowenischsprachi­gen Zusatztaferln, die der Kärntner Landshauptmann unter die deutschsprachige Ortstafel von Schwabegg (und anderswo) anbringen hatte lassen, gesetzwidrig. Die Kärntner Landesregierung habe die entsprechende Verordnung unverzüglich aufzuheben. Was Haider zur Bemerkung veranlasste, der Fall „Arigona“ habe gezeigt, dass VfGH-Urteile nicht sofort umgesetzt werden müssten, und er jetzt eben eine „humanitäre Lösung für Schwabegg“ suchen würde, was allerdings „ein bisschen dauern wird“.

Der Hohn, mit dem ein Landespolitiker das oberste Gericht überzieht, wird gefüttert von einer absenten politischen Opposition im Kärntner Landtag, die es nicht wagt, das Selbstverständliche zu artikulieren: Dieser Landeshauptmann muss seines Amtes enthoben werden, weil er die Gesetze, auf die er vereidigt ist, verhöhnt. Pardon: Gerade unlängst wurden solche Stimmen doch laut – nachdem nämlich Fotos in den Umlauf und in die Printmedien gelangt waren, die Haider auf einer Saufparty oder etwas Ähnlichem zeigen. Tja, so moralisch ist die verfassungstreue Kärntner Opposition, sauber eben, wie die SP-Chefin Schaunig zu sagen pflegt.

Was bei allem – in diesem Fall – berechtigtem Mitleid mit dem Verfassungsge­richtshof nicht übersehen werden sollte: Der Artikel 7 geht in seinen Bestimmungen von zweisprachigen Bezirken, nicht von einzelnen Ortschaften aus; das heißt, er schützt den zweisprachigen Charakter eines bestimmten Gebietes in Südkärnten ohne prozentuelle Vorgaben; dieses Gebiet ist im Wesentlichen im Minderheitenschul­gesetz genannt. Der Verfassungsge­richtshof führt im Gegensatz dazu in seinem Erkenntnis ortsweise Prozentschwellen ein, die zwar niedriger sind als die des Volksgruppenge­setzes, aber eben doch Schwellen. Zweitens, der Verfassungsge­richtshof legt als Grundlage für die Festlegung der zweisprachigen Aufschriften die zahlenmäßigen Ergebnisse der letzten zwei Volkszählungen fest, und nicht den Stand aus den Fünfziger- oder Sechzigerjahren, also aus jener Zeit, in der das unerfüllte Gesetzeswerk in Kraft trat (über die prinzipiellen Einschränkungen der Brauchbarkeit von Kärntner Volkszählungser­gebnissen für solche Zwecke soll an dieser Stelle gar nicht die Rede sein).

Was bedeutet: Das Erkenntnis des Verfassungsge­richtshofs stellt nur eine Milderung, keinesfalls die Aufhebung eines nicht verfassungskon­formen Zustands in einem Teilbereich des Minderheitenschut­zes dar. Dass Haider sich trotzdem quer legt, liegt nicht daran, dass er (oder sonst wer) sich vor einer bis knapp an den Nullpunkt hinuntergezählten Minderheit fürchtet, sondern dass er mit dem nationalistischen Potenzial rechnet, dass sich in so einer Wegzählung und Verhöhnung verbirgt. Diese Rechnung macht er mit den Wirten, nämlich mit anderen Landtagsparteien, die es nicht wagen und nicht wollen, zwischen sich und dem rassistischen Mist, auf dem Haiders Wahlerfolge in Kärnten wachsen, einen dicken Strich zu ziehen.