(2.9.2008)
Wie der ORF soeben berichtet, sind die inhaftierten Tierschützer endlich
frei gelassen worden:
Seit Ende Mai saßen die neun Tierschützer unter dem Verdacht in U-Haft, eine
kriminelle Organisation gebildet zu haben. Es bestehe zwar nach wie vor
Tatbegehungsgefahr, doch dürfe die U-Haft nicht fortgesetzt werden, „wenn sie
zu der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht“, hatte die
Oberstaatsanwaltschaft erklärt.
Genau davon geht die OStA in der Causa offenbar aus. Der zweite ursprünglich
geltend gemachte Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ist durch das Gesetz mit zwei
Monaten begrenzt. Diese Frist ist längst abgelaufen.
Weiterlesen:
orf-online