KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

§ 278: Tierrechtsaktivisten endlich frei

(2.9.2008)

Wie der ORF soeben berichtet, sind die inhaftierten Tierschützer endlich frei gelassen worden:

Seit Ende Mai saßen die neun Tierschützer unter dem Verdacht in U-Haft, eine kriminelle Organisation gebildet zu haben. Es bestehe zwar nach wie vor Tatbegehungsgefahr, doch dürfe die U-Haft nicht fortgesetzt werden, „wenn sie zu der zu erwartenden Strafe außer Verhältnis steht“, hatte die Oberstaatsanwal­tschaft erklärt.
Genau davon geht die OStA in der Causa offenbar aus. Der zweite ursprünglich geltend gemachte Haftgrund der Verdunkelungsgefahr ist durch das Gesetz mit zwei Monaten begrenzt. Diese Frist ist längst abgelaufen.

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