
(20.3.2008)
Josef Stingl: „Heute feiert Tirol ihren Schutzpatron, den Heiligen Josef. Er gilt auch als Schutzpatron der ArbeiterInnen, und heute, mit der Übergabe der Unterstützungsunterschriften zur Einleitung – meines Wissens ersten Tiroler Volksbegehrens, wollen wir ihn symbolisch zum Schutzpatron des unterprivilegierten und säkularisierten Tiroler Bevölkerungsteils machen. Wer glaubt es ginge hier um eine kleine Minderheit, der irrt, denn den neusten Studien zufolge ist jedeR siebente in Tirol Lebende armutsgefährdet“, erklärte Josef Stingl, stv. Vorsitzender des Gewerkschaftlichen Linksblock (GLB) und Erstunterzeichner des Volksbegehren „fairSORGEN!“ bei der Pressekonferenz. „Gelungen ist, das aus der Initative von GLB und KPÖ eine breite Initative mit Unterstützung der Grünen, der KJÖ, des Vereins "imzoom.info“, der BürgerInneninitative „Daheim statt Heim“, … Nur die Granden von VP und SP haben gegen Stellungnahmen gesträubt.
„Derzeit müssen empfangene Mittel, die aufgrund des Tiroler
Grundsicherungsgesetzes (TGSG) zur Zahlung kommen, bis auf wenige Ausnahmen
wieder zurückgezahlt werden. Dies betrifft sowohl Zahlungen der
klassischen Sozialhilfe, als auch Zuzahlungen für die stationären
Pflegeaufenthalte. Die Rückzahlungs- bzw. die Kostenbeteiligungsverpflichtung
gilt nicht nur für die BezieherInnen, sondern auch für deren Eltern, Kindern
und EhepartnerInnen“, so im Antrag des Volksbegehrens. "Regress und
Vermögensgrenzen bei der stationären Pflege gehören in fünf Bundesländern
der Vergangenheit an. Erst zu Jahresbeginn haben die schwarzen
Bundesländer Vorarlberg und Niederösterreich diese unsozialen
Regresshürden beseitigt. Tirol ist anders, LH Van Staa und sein Vize
Gschwentner halten an dieser Zwangsbürgschaft fest, dass ist Sippenhaftung auf
österreichisch, kommentiert dies Stingl.
Die Regressverpflichtung führt dazu, dass viele Anspruchsberechtigte vor einer Antragsstellung zurückschrecken und auf die zustehende Leistung verzichten, weil sie sich ihren rückersatzpflichtigen Angehörigen gegenüber schämen oder Angst vor einem Konflikt mit diesen haben, ihren Kindern kein belastetes Eigenheim hinterlassen wollen oder schlichtweg die späteren Rückersatzforderungen fürchten. Das hat auch vor wenigen Tagen der Tiroler Volksanwalt Dr. Josef Hauser kritisiert. Er fände, dass es gerade am Land den Betroffenen sehr schwer fiele Hilfe in Anspruch zu nehmen. Laut Studien beantragt nur die Hälfte der Anspruchsberechtigten die Grundsicherung, so der Volksanwalt im O-Ton gegenüber ORF-Tirol.
Mit der Einreichung des Volksbegehrens wird die Landesregierung jetzt aufgefordert, durch eine Gesetzesveränderung die Prinzipien der Grundsicherung so zu konzipieren, dass sie die dauerhafte Überwindung oder zumindest die dauerhafte Verbesserung einer Notlage ermöglichen. Regressverpflichtungen entpuppen sich in diesem Zusammenhang als Damokles-Schwert. Deshalb ist der Regress im Bereich der Tiroler Grundsicherung - vom widerrechtlichem Bezug abgesehen - ersatzlos zu streichen.