KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Die KünstlerIn als „WutbürgerIn“

… dass Wissen, Informationen, Kunstwerke, die früher nur Menschen zugänglich waren, die Zugang zu den Bibliotheken und Museen der reicheren Teile der Welt hatten, nun weltweit für jede und jeden verfügbar sind …

Von Jan Bruckschwaiger (17.2.2012)

„Kunst hat Recht“ ist eine neue Initiative von KünstlerInnen und ihren Interessensver­bänden, wie z.B. der AKM oder der Grazer AutorInnen Versammlung. Doch ist es schon rein auf den ersten Blick ein wenig seltsam, wenn aus dem Bereich der Kunst eine „Initiative für Recht auf geistiges Eigentum“ kommt, während die Aufregung gegen ACTA berechtigterweise groß ist.

Aber um ACTA soll es hier nicht gehen, sondern um den kläglichen Versuch von KünstlerInnen gehört zu werden und „ihr Recht“ durchzusetzen.

Gleich zu beginn ihrer Deklaration wird zwar auf den positiven Effekt des Internets betreffend eines größeren Austausches auch in kultureller Hinsicht hingewiesen, aber sehr schnell wird dem wieder ein Schranken vorgestellt – weil „gratis“ geht da nichts! Die KünstlerInnen hinter dieser Initiative sind Empörte, sie beschweren sich über diese, wie sie sie nennen, „Gratiskultur“ im Internet, die ihnen, wie sie glauben, ihre Existenzgrundlage kostet. Gleichzeitig der Appell an alle:

„Der mit der Verletzung unseres Rechts verbundene Schaden für das Kulturland Österreich ist groß. Ohne Absicherung seiner Kunstschaffenden wird Österreich international an Bedeutung verlieren, mit negativen Folgen für die Gesellschaft und die Wirtschaft.“

Ihr Recht ist also ihre Bezahlung und diese wäre durch die „Gratiskultur“ des Internets nicht mehr gegeben. Sie benennen dies auch noch mit einem viel stärkeren Ausdruck: Enteignung. Hinter dem Ganzen versteckt sich die pure Verwertungslogik: „Wem ein künstlerisches Werk nichts wert ist, der braucht es nicht zu „konsumieren“. Wer es nutzen, erleben oder besitzen will, der muss dafür bezahlen.“ Und wer es sich nicht leisten kann es zu „nutzen, erleben oder besitzen“? Naja, für den sollen einfach Gesetze geschaffen werden, damit er/sie das nun nicht mehr kann und dafür dann auch sanktioniert wird. Die Stossrichtung ist leider nur allzu klar:

„Dazu braucht es ein entschlossenes Auftreten der österreichischen Politik: Nur wenn die Anerkennung des geistigen Eigentums vom Gesetzgeber garantiert wird, wird sich das Kulturland Österreich positiv entwickeln. Wir brauchen grundsätzliche und nachhaltige gesetzliche Regelungen, die den aktuellen Technologien entsprechen. Dafür gibt es Lösungen, sie müssen nur umgesetzt werden.“

Zuerst kommt die Bezahlung und dann die Entwicklung des „Kulturlands Österreich“. Die Kürzung und Streichung von Fördergeldern und Subventionen in der Zeit von Schwarz/Blau und danach sind vergessen. Anstatt Kunst für alle zugänglich zu machen (in England sind z.B. alle staatlichen Museen gratis) und für Finanzierungs- und Förderungsmodelle einzutreten, wird nun auf das „geistige Eigentum“ gesetzt. Dies bringt mich auch abschliessend zur provokanten Frage: Schadet nicht gesetzlich geregeltes geistiges Eigentum der Kunstproduktion selbst?

Mehr zum Thema:

„Gerade aus einer Perspektive, die nicht die von mitteleuropäischen Wohlstandsbürge­rInnen ist, hat das Internet dazu beigetragen, dass Wissen, Informationen, Kunstwerke, die früher nur Menschen zugänglich waren, die Zugang zu den Bibliotheken und Museen der reicheren Teile der Welt hatten, nun weltweit für jede und jeden verfügbar sind. Während die ökonomische Chancenungleichheit zwischen "Erster“ und „Letzter“ Welt in den letzten 20 Jahren eher noch schlimmer wurde, hat sich die Teilhabe an Kultur und Kommunikation weltweit egalisiert. (…)
Es ist einfacher, „Haltet den Dieb“ zu schreien, als hier tatsächlich durchdachte Modelle zu entwerfen, die einerseits weltweit die freie, nichtkommerzielle Nutzung aller Werke ermöglichen, andererseits die aus diesem freien Fluten lukrierten Gewinne an die verteilen, auf deren Arbeit sie gründen. (…)
Uns armen KulturarbeiterInnen wäre mit einem bedingungslosen Grundeinkommen mit Zuverdienstmöglichke­iten besser gedient als mit Urheberrechtsver­schärfungen, zu deren juristischer Durchsetzung wir eh nie die Mittel haben werden."

Aus: –> Tina Leisch, Leserkommentar, Der Standard: Kunst und Käse

„Der Status quo, d.h. die Einkommenssituation der Kunstschaffenden in Österreich (zuletzt in der Studie „Die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler in Österreich“ im Auftrag des bm:ukk ausführlich erhoben), ist unzweifelhaft katastrophal. (…) Die Frage der Einkommen von KünstlerInnen ist jedenfalls nicht nur über das UrheberInnenrecht zu klären, denn hier fehlt es an allen Ecken und Enden: Es besteht rechtlicher Verbesserungsbe­darf, der im Kulturrat Österreich seit Jahren Thema ist, für die Einhaltung sozial- und arbeitsrechtlicher Standards ist zu sorgen, die Umgehung vorhandener Rechte muss ausgeschlossen werden. Und nicht zuletzt braucht es die dringend notwendige Akzeptanz von Honorarrichtlinien, um der „Gratismentalität“ ein Ende zu setzen. Alles andere sollte auf Basis nachvollziehbarer, valider Daten diskutiert werden.
Eine Vorratsdatenspe­icherung sowie Zensurbestrebungen im Netz wird der Kulturrat Österreich dagegen nicht mittragen.“

Aus: –> Kunst hat Recht? KünstlerInnen haben Rechte! / Kulturrat Österreich