KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Flashmob gegen die gemeinsame Obsorge durch Gerichtsurteil!

Von Hilde Grammel (19.11.2012)

Am Dienstag, dem 20.11.2012, um 13.30 Uhr, vor dem Parlament wo zeitgleich ein ExpertInnen-Hearing zum neuen Kindschafts- und Namensrecht stattfindet. Kernpunkt: Gemeinsame Obsorge soll auch gegen den Willen zum Beispiel der Mutter durch Gerichtsurteil erzwungen werden können. Wie soll das gehen?

Die Bedenken, die zahlreiche Organisationen dagegen in der Begutachtung vorgebracht haben, wurden nicht berücksichtigt. Die Plattform 20000 Frauen ruft daher zu einer Aktion vor dem Parlament auf: Wir werden zeigen, wohin richterlich angeordnete Gemeinsamkeit führen kann!

Kommt und schließt euch unserem Protest an – jede Stimme zählt!

Keine durch Gerichte verordnete gemeinsame Obsorge, wenn Eltern sich streiten oder nichts mehr miteinander zu tun haben wollen!

Am 13. November wurde das Kindschafts- und Namenrechtsände­rungsgesetz durch den Ministerrat gewunken, das auch die Obsorge neu regelt: Nur eine Woche nach Ende der Begutachtungsfrist und ohne die von vielen Seiten (Plattform 20000frauen, Frauenring, Netzwerk der Frauen- und Mädchenberatun­gseinrichtungen, autonome Frauenhäuser, Familienverbände, RichterInnen, Standesämter, Familienberatun­gseinrichtungen etc.) geäußerten ernsten Bedenken zu berücksichtigen.

Was seit 2001 für Kinder aus strittigen Scheidungen gilt, nämlich, dass die Obsorge durch Gerichtsverfahren geregelt wird, wird nun auch auf uneheliche Kinder ausgedehnt.

Der Hintergrund ist folgender

Aufgrund zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat der österreichische Verfassungsge­richtshof im Juni die Bestimmung aufgehoben, wonach der Mutter eines unehelichen Kindes die alleinige Obsorge zusteht. Würde das Gesetz nicht reformiert, gälte ab 1. 2. 2013 für alle ledigen Kinder automatisch die gemeinsame Obsorge. Daher waren die zuständigen Ministerinnen, Heinisch-Hosek und Karl, unter Zugzwang. Die nun gefundene Lösung schießt aber weit übers Ziel hinaus. Die vom Höchstgericht festgestellte Diskriminierung unehelicher Väter hätte auch durch ganz andere, frauenfreundliche­re, Regelungen beseitigt werden können.

Am 10. Oktober präsentierten die Ministerinnen den neuen Gesetzesentwurf. Dieser beinhaltet unter anderem, dass – wie bei strittigen Scheidungen auch – bei nicht-verheirateten Eltern die gemeinsame Obsorge gegen den Wunsch eines Elternteils von Gerichten angeordnet werden kann. Weil es aber unrealistisch ist, dass in Zeiten des angesagten Sparens den Familiengerichten die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, ist eine Lösung der Konflikte zwischen den Beteiligten anzustreben, etwa in Form einer Schlichtungsstelle, noch bevor die Gerichte eingeschaltet werden, da Gerichtsverfahren bekanntlich Geld kosten und Frauen dann eher diejenigen sind, die diese Verfahren nicht bis zum Schluss ausstreiten können.

Worüber künftig Richterinnen und Richter entscheiden sollen

Das Gericht kann die gemeinsame Obsorge für sechs Monate anordnen, wenn keine Vereinbarung zwischen den Eltern erfolgt. Viele feministische Einrichtungen, unter anderem die Frauenhäuser, schlagen Alarm: Bei Gewaltbeziehungen ist nach der Trennung der Schutz vor dem Gewalttäter das vorrangige Ziel. Die im Gesetz vorgesehene Regelung prolongiert hingegen nur die Gewalt, da sie Müttern und Kindern zumutet, sich mit gewalttätigen Männern und Vätern auseinanderzusetzen (Familien-, Eltern- und Erziehungsberatung kann angeordnet werden), die das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht beantragen. „Ein gewalttätiger Partner und Vater hat vor allem im Sinne des Schutzes des Kindeswohls seinen Anspruch auf das Sorgerecht verwirkt. Das muss in den neuen Regelungen des Familienrechts garantiert sein”, schreiben sie in ihrer Presseaussendung.

Weiters ist im Gesetzesentwurf die Frage der Verantwortung für Betreuung und Erziehung der Kinder vor der Trennung nicht entsprechend berücksichtigt. Es muss gewährleistet sein, dass dieser Punkt in den richterlichen Entscheidungen eine wichtige Rolle spielt.

Die richterlich verordnete gemeinsame Obsorge darf im Sinne des Frauen- und Kindeswohles nicht Gesetz werden! Denn, wenn sich die Elternteile einig sind, brauchen sie ohnehin weder Urteil noch Gericht, und bei Uneinigkeit und Konflikten ist es für alle Beteiligten besser, wenn eineR allein verantwortlich ist. Gerade Kinder und Jugendliche brauchen eine klare Orientierung, wer Entscheidungen trifft.

Auch sind wir grundsätzlich nicht bereit, den Backlash gegen Frauen widerstandslos hinzunehmen, nur weil Väterrechtler meinen, Kinder in ihren privaten Rosenkriegen gegen die ehemalige Partnerin instrumentalisieren zu können. Was Frauen in mühevollen Kämpfen erreicht haben und unter Johanna Dohnal Eingang ins Gesetz gefunden hat, darf nicht wieder rückgängig gemacht werden.

Für das Selbstbestimmun­gsrecht der Frau und unser Recht auf ein Leben, das nicht zusätzlich von Männern erschwert wird – auch und gerade, weil wir Kinder haben und für diese Sorge tragen!