
Von KPÖ-Pressedienst (15.1.2008)
Scharf zurückgewiesen werden von KPÖ-Bundessprecherin Melina Klaus alle Bestrebungen zur Aushebelung der Fristenlösung, wie sie zuletzt wieder von Seiten der ÖVP unternommen werden. So verlangt ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer eine verpflichtende Zusatzberatung für Frauen die abtreiben wollen und eine Wartefrist offenbar mit dem Hintergedanken, dass es dann zu spät für eine Abtreibung ist. Ex-Ministerin Maria Rauch-Kallat fordert wiederum eine Trennung zwischen ÄrztInnen welche Frauen in solchen Notlagen beraten und solchen, welche Abtreibungen durchführen. Die FPÖ fordert gar eine 15.000 Euro-Prämie für Frauen die ungewollte Kinder zur Adoption frei geben.
Dringender Handlungsbedarf besteht nach Meinung der KPÖ bei Frauenministerin Doris Bures: So gibt es nach wie vor keine Schutzzonen vor Kliniken, in welchen die Fristenlösung durchgeführt wird, sodass Frauen dort durch einen regelrechten Psychoterror reaktionärer AbtreibungsgegnerInnen belästigt und bedrängt werden.
Vor allem aber wird die Fristenlösung nach wie vor nur in nur wenigen Spitälern durchgeführt. So werden in Vorarlberg und Tirol in keinem öffentlichen Spital Abtreibungen durchgeführt, in Oberösterreich wird die Fristenlösung in allen Landeskrankenhäusern boykottiert. Hingegen setzte die Salzburger SPÖ-Landeshauptfrau Gabriele Burgstaller die Durchführung der Fristenlösung in den Salzburger Landeskrankenhäusern gegen den Widerstand der ÖVP durch. Die KPÖ verlangt, dass in allen öffentlichen Spitälern die Möglichkeit Abtreibungen durchzuführen geschaffen wird.
Laut dem Gynäkologen Christian Fiala sind Schwangerschaftsabbrüche in Österreich mit Kosten von mehr als 300 Euro im europäischen Vergleich am teuersten, während sie etwa in der Schweiz, Italien und Frankreich für nahezu alle kostenlos sind. Die Kostenspanne in Österreich liegt derzeit zwischen 300 Euro (Wien) und mehr als tausend Euro (Wiener Neustadt), nur in Wien gibt es für Sozialhilfeempfängerinnen kostenlose Abtreibungen.
Die Fristenlösung welche eine Abtreibung nach ärztlicher Beratung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten oder wenn ernste Gefahr für das Leben von Mutter oder Kind besteht straffrei ermöglicht, wurde am 29. November 1974 vom Nationalrat im Zuge der Strafrechtsreform von der damaligen SPÖ-Mehrheit gegen den Widerstand von ÖVP, FPÖ, Bischofskonferenz und der rückschrittlichen Aktion Leben beschlossen und durch einen Beharrungsbeschluss am 23. Jänner 1975 bekräftigt. Sie stellt eine der wichtigsten Errungenschaften der Reformen der 70er Jahre in Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen dar.
Die fortwährenden Angriffe auf die Fristenlösung sind ungeheuerlich, stellte die KPÖ in ihrem vom 34. Parteitag im Dezember 2007 beschlossenen Forderungsprogramm fest: Wir fordern die Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch im Gesundheitsrecht und die ersatzlose Streichung der entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch. Schwangerschaftsabbrüche sollen kostenlos in allen öffentlichen Spitälern mit gynäkologischen Abteilungen durchgeführt werden können, so Melina Klaus abschließend.