KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

33 Jahre Fristenregelung ...

Von Heidi Ambrosch (30.1.2008)

… und kein Ende der Angriffe auf das Recht von Frauen über ihren Körper selbst zu entscheiden!

Rück- und Ausblick

Es begann 1971 mit der Bekenntnis-Aktion „Ich habe abgetrieben“ von 374 westdeutschen Frauen, die in vielen Ländern eine Lawine ins Rollen brachte. In Österreich kommt es im November 1973 auf Initiative der AUF (Aktion Unabhängiger Frauen) zur ersten im Bündnis vorbereiteten Demonstration zur Abschaffung des Paragraphen 144. Als die “Aktion Leben” ein Jahr später selbst gegen die Kompromissvariante der Fristenregelung mobilisiert, starten die empörten Frauen einen Auto-Konvoi durch das Burgenland und Niederösterreich. Sie forderten die ersatzlose Streichung des Paragraphen. Diese Forderung ist aktueller denn je! Denn die Grundlage der wiederholten Angriffe ist die Verankerung des Schwangerschaf­tsabbruches im Strafgesetzbuch, die nicht vom Schutz der Frau, sondern des Embryos abgeleitet ist, Frauen zum Objekt degradiert. Grundlage ist auch der nach wie vor nicht vorhandene Rechtsanspruch und damit verbundener Durchführungsbes­timmungen.

Im Gegensatz zu Frankreich, wo ebenfalls am 1.Jänner 1975 eine Fristenregelung Kraft tritt, die aber im Gesundheitsrecht verankert wird und vom Schutz der Frauen abgeleitet ist. Im Gegensatz zu Österreich sind dort Spitäler verpflichtet, Schwangerschaf­tsabbrüche durchzuführen, die Kosten werden von den Krankenkassen rückvergütet. In Österreich wurden die von den Frauenorganisa­tionen AUF und BDFÖ bereits 74 geforderten Durchführungsbes­timmungen bis heute nicht erfüllt. Die Kosten werden nicht übernommen, viele gynäkologischen Abteilungen öffentlicher Spitäler weigern sich, einen Abbruch durchzuführen. Es besteht eben kein Rechtsanspruch. Es stellte sich bald heraus, das vorgeschobene christliche Gewissensgründe keine Rolle mehr spielten, wenn entsprechende Honorare in den privaten Ordinationen bezahlt wurden.

Seitdem sind die Angriffe auf das Gesetz nicht verstummt, ebenso wenig die Frauen, die die Forderung nach Streichung des Paragraphens aus dem Strafgesetzbuch immer wieder eingebracht haben oder den Kampf um Schutzzonen führen. Denn fast täglich terrorisiert die aus den USA finanzierte und in ganz Europa tätige Organisation HLI (Human life international) Frauen vor den Ambulatorien, u.a. durch das Verteilen von Fotos zerstückelter Embryos.

Wir meinen, 33 Jahre halbherziges Gesetz der Fristenregelung sind genug!

Wir fordern, Schwangerschaf­tsabbruch raus dem Strafgesetzbuch!

Wir fordern Rechtsanspruch und die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen!

Wir fordern Schutzzonen und wirksame Maßnahmen, um den Hetzkampagnen radikaler Abtreibungsgeg­nerInnen keine Fläche zu geben!

Heidi Ambrosch ist Frauenvorsitzende der KPÖ