(2.3.2009)
Wirtschaftskrise, Energiekrise, Gaskrise, Knappheit und Teuerungen. Der richtige Zeitpunkt, wieder einmal von Umverteilung und Verteilungsgerechtigkeit zu sprechen!
Es ist die Umverteilung von Mitteln und Ressourcen, die Antwort auf die Krisen gibt, sind diese doch letztlich durch die Anhäufung derselben in den Händen Weniger entstanden. Seit dem Jahr 2000 sind die Energiekosten um mehr als 20 Prozent gestiegen. Bei Haushalten mit weniger als 900 Euro Einkommen (davon sind mehr als eine Million Menschen betroffen) machen die Wohn- und Heizkosten bereits 37 Prozent des monatlichen Gesamtbudgets aus.
Während auf der einen Seite die Gewinne der Energiekonzerne stetig wachsen, sehen sich mehr und mehr Haushalte mit der jähen Abschaltung jeglicher Energiezufuhr konfrontiert kalte und finstere Wohnungen sind die Folgen. Leistungsunterbrechung heißt das, wenn das Gas, der Strom, die Fernwärme abgedreht werden ohne Rücksicht auf die Betroffenen. Für das Wieder-Aufdrehen werden dann Mehrgebühren verrechnet. Eine Sofort-Forderung muss deshalb lauten: Verbot der Leistungsunterbrechung! Gemeinden und Kommunen müssen verhindern, dass Haushalten Energiezufuhr verwehrt wird, sofort. Und dann Energiegrundsicherung.
Energiegrundsicherung ist Menschenrecht
Die KPÖ konkretisierte – auf dem Hintergrund der Menschenrechtserklärung der UNO – eine Idee des Armutsnetzwerkes, dass Wohnen ein Grundrecht für Alle sein muss und entwickelte das politische Konzept der Energiegrundsicherung.
Das zentrale Ziel dieser Energiegrundsicherung besteht darin, dass keinem Menschen im viertreichsten Land der EU der Strom oder die Heizung abgedreht wird, und er/sie damit Finsternis und Kälte ausgesetzt ist. Das Konzept sieht vor, dass jedem Haushalt ein kostenloser Grundbezug an Energie (Strom und Heizung) zur Verfügung gestellt wird. Laut Berechnungen der Arbeiterkammer sind dies im Jahr etwa 2.200 kWh Strom und 800 m3 Gas oder andere Heizformen für einen 60 m2 Haushalt mit zwei Personen. Damit wäre sicher gestellt, dass auch der Energieverbrauch der für grundlegende Wohn- und Lebensbedürfnisse notwendigen Geräte wie etwa Kühlschrank, E- oder Gasherd, Waschmaschine, Fernseher, Beleuchtungskörper sowie für die Heizung als kostenloses Kontingent gewährt wird.
Dieses kostenlose Kontingent ist allen in Österreich lebenden Menschen, allen Haushalten als Rechtsanspruch zur Verfügung zu stellen und darf an keine Kontrollen oder bürokratischen Hürden, wie dies etwa bei den Heizkostenzuschüssen der Länder der Fall ist, geknüpft werden.
Im Sinne der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit soll der über die Grundsicherung hinaus gehende Energieverbrauch vom Preis her progressiv gestaltet werden. Derzeit ist die Situation umgekehrt: Haushalte mit geringem Energieverbrauch werden mit hohen Grundgebühren zur Kasse gebeten, während Großverbraucher belohnt werden.
Die Finanzierung der Energiegrundsicherung soll über die teilweise Abschöpfung der Profite der Energieunternehmen sowie über eine gerechte Steuerpolitik erfolgen. Diese Steuerpolitik orientiert auf eine deutlich stärkere Besteuerung der Gewinne von Konzernen. Österreich zählt zu den reichsten Ländern der OECD die Finanzierung der Energiegrundsicherung ist daher möglich und machbar.
Energiegrundsicherung ist sozial
Die Energiegrundsicherung ist sozial, weil sie für alle Menschen eine überlebensnotwendige Ressource zur Teilhabe sichert. Die Energiegrundsicherung ist ökologisch, weil sie ein Umdenken fordert, denn das Konzept der KPÖ birgt auch einen umsichtigen Umgang mit Energie das kostenlose Sockelkontingent würde, wenn es nicht verbraucht wird, in Form einer Gutschrift ausbezahlt; Sparen würde sich auszahlen.
Diese Idee fordert die Teilhabe an Ressourcen. Fordert Sicherheit, die wir meinen – Existenzsicherheit, Wohnen, Wärme, Licht. Dass sich dies mit der Privatisierung der Energiewirtschaft und dem damit verbundenen Vorrang für die Interessen von AktionärInnen und Investoren nicht vereinbaren lässt, liegt auf der Hand. Energiegrundsicherung ist also ganz deutlich das Kontrastprogramm zu Liberalisierung und Belastungen.?Denn wieder einmal geht es um Verteilung. Freilich, die Feststellung es ist genug für alle da ist in diesem Fall sensibel und bewusst zu verwenden. Das Grundrecht auf Verschwendung haben wir nicht. Eben deshalb sollen die Kosten progressiv steigen. Soll heißen, nicht die Grundversorgung belastet, sondern der Großverbrauch.
Die Energiesicherheit im Kleinen tangiert auch die Energiesicherheit im Großen: Je erneuerbarer, desto sicherer, darüber sind sich alle ExpertInnen einig. So kann Energiegrundsicherung nicht nur ein soziales, sondern auch ein ökologisches Konzept sein. Wenn sie nämlich nach Ressourcen verlangt, die nicht erbeutet oder abgebaut werden, sondern erneuerbar sind. Die Sonne, zum Beispiel, ist für alle da!
Veröffentlicht in volksstimmen, März 2009