
Von ÖGB-Frauen (18.11.2011)
Der ÖGB- Bundesfrauenvorstand hat am 15.11. einstimmig folgende Resolution beschlossen:
Keine vorgezogene Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen
Bisherigen Diskussionen zur vorzeitigen Anhebung des Frauenpensionsalters erteilten die ÖGB-Frauen eine klare Absage. Eine vorgezogene Angleichung des Antrittsalters würde zusätzliche Problemfelder besonders am Arbeitsmarkt aufwerfen, aber für viele Frauen keine finanziellen Vorteile bringen. Nach derzeitiger Rechtslage soll ab 2019 das Pensionsalter für vorzeitige Alterspensionen und ab 2024 die reguläre Alterspensionsgrenze jährlich um 6 Monate erhöht werden, um das Antrittsalter der Frauen an das der Männer anzugleichen. Dies wurde 1992 in der Annahme festgeschrieben, dass der Gleichstellungsprozess bis dahin erfolgreich beendet ist.
Gegenüber den betroffenen Jahrgängen muss ein Vertrauensschutz gewährleistet sein, da sich die individuelle Lebensplanung (Pensionsübertritte, Altersvorsorge) danach orientiert.
Diese Resolution soll ein klares Statement setzen und wesentliche Fakten, die gegen eine vorgezogene Anhebung des Antrittsalters sprechen, aufzeigen. Die ÖGB-Frauen lehnen eine Verschlechterung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen ab.
Aktive Gleichstellungspolitik Benachteiligungen beseitigen
Bis heute ist die faktische Gleichstellung gesellschaftlich und wirtschaftlich nicht Realität. Prioritäten sind das Schließen der Einkommensschere sowie die Mehrfach-Belastungen für Frauen zu verringern. Der Gender Gap erstreckt sich bis ins Pensionssystem, wobei die unzureichende Altersversorgung oft Ergebnis typischer Frauenerwerbsverläufe ist. Denn die Einkommens- und Karriereentwicklung verläuft bei Frauen anders als bei Männern, was sich negativ auf die Pensionshöhe auswirkt. Durch Änderungen im Pensionsrecht wie die Ausweitung des Bemessungszeitraums auf lebenslange Durchrechnung wird sich dieser Effekt jährlich verstärken. Es gilt, die Benachteiligungen für Frauen während des Erwerbslebens auszugleichen und sie nicht durch eine vorgezogene Angleichung des Pensionsalters noch zu verstärken.
Risikofaktoren am Arbeitsmarkt durch Angleichung des Pensionsalters
Bedeutsam für eine Steigerung der Erwerbsquote ist die Rolle des Arbeitsmarktes und eine erfolgreiche Erwerbsintegration von Frauen. Umfassende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind dazu erforderlich. Jedoch sind die Folgen der Krise noch nicht bewältigt und die Budget-konsolidierung steht bevor. 2010 mussten Frauen fast den gesamten Verlust von Vollzeitarbeitsplätzen tragen. Aktuell steigt die Arbeitslosigkeit v.a. bei Älteren