KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Angleichung würde neue Probleme öffnen

Von ÖGB-Frauen (18.11.2011)

Resolution der ÖGB-Frauen gegen Verschlechterungen bei den Pensionen

Der ÖGB- Bundesfrauenvor­stand hat am 15.11. einstimmig folgende Resolution beschlossen:

Keine vorgezogene Anhebung des Pensionsantrit­tsalters für Frauen

Bisherigen Diskussionen zur vorzeitigen Anhebung des Frauenpension­salters erteilten die ÖGB-Frauen eine klare Absage. Eine vorgezogene Angleichung des Antrittsalters würde zusätzliche Problemfelder – besonders am Arbeitsmarkt – aufwerfen, aber für viele Frauen keine finanziellen Vorteile bringen. Nach derzeitiger Rechtslage soll ab 2019 das Pensionsalter für vorzeitige Alterspensionen und ab 2024 die reguläre Alterspension­sgrenze jährlich um 6 Monate erhöht werden, um das Antrittsalter der Frauen an das der Männer anzugleichen. Dies wurde 1992 in der Annahme festgeschrieben, dass der Gleichstellun­gsprozess bis dahin erfolgreich beendet ist.

Gegenüber den betroffenen Jahrgängen muss ein Vertrauensschutz gewährleistet sein, da sich die individuelle Lebensplanung (Pensionsüber­tritte, Altersvorsorge) danach orientiert.

Diese Resolution soll ein klares Statement setzen und wesentliche Fakten, die gegen eine vorgezogene Anhebung des Antrittsalters sprechen, aufzeigen. Die ÖGB-Frauen lehnen eine Verschlechterung der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen ab.

Aktive Gleichstellun­gspolitik – Benachteiligungen beseitigen

Bis heute ist die faktische Gleichstellung – gesellschaftlich und wirtschaftlich – nicht Realität. Prioritäten sind das Schließen der Einkommensschere sowie die Mehrfach-Belastungen für Frauen zu verringern. Der „Gender Gap“ erstreckt sich bis ins Pensionssystem, wobei die unzureichende Altersversorgung oft Ergebnis typischer Frauenerwerbsver­läufe ist. Denn die Einkommens- und Karriereentwicklung verläuft bei Frauen anders als bei Männern, was sich negativ auf die Pensionshöhe auswirkt. Durch Änderungen im Pensionsrecht wie die Ausweitung des Bemessungszeitraums auf lebenslange Durchrechnung wird sich dieser Effekt jährlich verstärken. Es gilt, die Benachteiligungen für Frauen während des Erwerbslebens auszugleichen und sie nicht durch eine vorgezogene Angleichung des Pensionsalters noch zu verstärken.

Risikofaktoren am Arbeitsmarkt durch Angleichung des Pensionsalters

Bedeutsam für eine Steigerung der Erwerbsquote ist die Rolle des Arbeitsmarktes und eine erfolgreiche Erwerbsintegration von Frauen. Umfassende arbeitsmarktpo­litische Maßnahmen sind dazu erforderlich. Jedoch sind die Folgen der Krise noch nicht bewältigt und die Budget-konsolidierung steht bevor. 2010 mussten Frauen fast den gesamten Verlust von Vollzeitarbeit­splätzen tragen. Aktuell steigt die Arbeitslosigkeit v.a. bei Älteren…

  • Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit durch Angleichung des Pensionsantrit­tsalters der Frauen an jenes der Männer wird Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit in der Altersgruppe der 55– bis 64-Jährigen haben
  • Verdrängungseffekte sind möglich, d.h. der längere Verbleib der Frauen am Arbeitsmarkt kann die Erwerbschancen Jüngerer und von Risikogruppen beeinflussen
  • Selbst ein massiver Einsatz beschäftigungspo­litischer Maßnahmen wird das Mehrangebot an Arbeitskräften nicht vollständig durch zusätzliche Nachfrage auffangen. Neben Konjunktur-lage und individuellem „Marktwert“ spielt auch die Arbeitsmarktse­gregation eine Rolle.
  • Qualifizierte Vollzeitarbeit­splätze oder Prekarität? Arbeitsmarktte­ilhabe und Verdienstmöglichke­iten beeinflussen Beitragszahlungen und Pensionshöhe. Nennenswerte finanzielle Effekte werden jedoch ausbleiben, wenn der verlängerte Erwerbszeitraum in atypischen Jobs überbrückt werden muss (sofern Erwerbstätigkeit bis Pensionsantritt überhaupt möglich ist).
  • Um die Risiken der Arbeitslosigkeit abzufedern, müssen rechtzeitig Maßnahmen initiiert werden. Allerdings wirken beschäftigungspo­litische Instrumente, Gesetzesänderungen, Sensibilisierun­gsmaßnahmen und Subventionsanreize nicht von heute auf morgen.