KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Der Novemberpogrom („Reichskristallnacht“)

(11.11.2007)

Am 7. November 1938 schoss in Paris der 17jährige Herschel Grynszpan aus Protest gegen die Verfolgung der Juden auf den deutschen Diplomaten Ernst vom Rath, der zwei Tage später seinen Verletzungen erlag. Reichspropagan­daminister Joseph Goebbels initiierte daraufhin in der Nacht vom 9. zum 10. November 1938 einen reichsweiten gegen die jüdische Bevölkerung gerichteten Pogrom als „spontane“ Vergeltungsmaßnah­me.

In Wien wurden im Verlauf des Pogroms, der hier keineswegs, wie der verharmlosende Begriff „Reichskrista­llnacht“ impliziert, nur eine Nacht, sondern mehrere Tage dauerte, 42 Synagogen und Bethäuser in Brand gesteckt und verwüstet. Tausende jüdische Geschäfte und Wohnungen wurden geplündert, zerstört und beschlagnahmt. 6.547 Wiener Juden kamen in Haft, 3.700 davon in das KZ Dachau; viele von ihnen wurden in Dachau, Buchenwald und anderen Konzentration­slagern ermordet. Die blutigsten Ausschreitungen ereigneten sich in Innsbruck, wo Nationalsozialisten in der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938 drei Menschen ermordeten; ein weiterer Mann erlag kurze Zeit später seinen Verletzungen; vier ältere Menschen warf man kurzerhand in die Sill.

Das Attentat Grynszpans und der darauf folgende von Staats- und Parteiführung angeordnete Pogrom boten den nationalsozia­listischen Machthabern einen willkommenen Anlass zur Durchführung und Legitimierung der völligen Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben. Am 12. November 1938 wurde in einer Sitzung im Reichsluftfah­rtministerium unter dem Vorsitz Hermann Görings, des Beauftragten für den Vierjahresplan, die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben beschlossen, die Juden verbot, ein selbstständiges kaufmännisches Unternehmen bzw. Handwerk zu betreiben. In der gleichen Sitzung wurde die jüdische Bevölkerung Deutschlands verpflichtet, eine „Sühneleistung“ von einer Milliarde Reichsmark für das Pariser Attentat zu zahlen und für alle während des Pogroms entstandenen Schäden aufzukommen.

Am 3. Dezember 1938 trat eine weitere Verordnung in Kraft, die einerseits die zwangsweise Schließung bzw. „Arisierung“ noch bestehender jüdischer Betriebe sowie Juden gehörenden Grundbesitzes, andererseits die Deponierung von Bargeld, Wertpapieren und sonstigen Wertgegenständen auf Sperrkonten vorsah. Ab 1. September 1941 mussten aufgrund einer Polizeiverordnung alle Juden ab dem sechsten Lebensjahr den „Judenstern“ tragen.

Quelle: Dokumentation­sarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW)