Allein im Regen ... oder Unterstützung für die Forderung nach gesellschaftspolitisch sinnvollen Investition in den Ausbau der Sozialarbeit(20.5.2008)
Solidarität üben! Teilnehmen! – Aufruf zur Dienststellenversammlung des DA 131 am 27. Mai 2007 14 Uhr 1080, Fr. Schmidtplatz (Rückseite des Wiener Rathauses)
Die Ressourcen der Jugendwohlfahrt in Österreich in den Bereichen der ambulanten und stationären Versorgung sind bei weitem unzureichend. Auch in Wien, das noch relativ gut ausgestattet ist, ist der rasant steigende Arbeitsanfall von den MitarbeiterInnen auch durch höchstes Engagement (fast) nicht mehr zu bewältigen. Wir fordern rasch die ausreichende Ausstattung des österreichischen Jugendwohlfahrtssystems mit SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen.
In Wien fordert die Personalvertretung seit langem eine Personalanhebung im Bereich der Sozialarbeit, der mobilen Arbeit mit Familien (MAF) und im Bereich der Rechtsvertretung (RV), sowie eine wissenschaftlich fundierte Pensumsfeststellung (für die Personalplanung) in der Jugendwohlfahrt. Aber auch die Ressourcen im Bereich der stationären Jugendwohlfahrt (Krisenzentren, Wohngemeinschaften) müssen so dimensioniert sein, dass die SozialarbeiterInnen mit in Not geratenen Kindern nicht auf Herbergssuche gehen müssen. Diese beschriebene Problemstellung beschränkt sich natürlich nicht auf das Bundesland Wien. Die Mängel in einigen Österreichischen Bundesländern sind ebenso gravierend. Die 36 geforderten zusätzlichen SozialarbeiterInnen für die 18 Regionalstellen der Ämter für Jugend und Familie in Wien stellen eine Mindestanforderung dar! Bislang wurde nur ein kleiner Teil davon erfüllt. Das ist entschieden zu wenig! Eine Arbeitsfeldanalyse wie von der Wiener Vizebürgermeisterin vorgeschlagen wurde bislang nicht beauftragt.
Spektakuläre Fälle von Kindesmissbrauch stellen die Spitze des Eisbergs der Notsituation von Österreichs Kindern dar. Reflexartig wird der Jugendwohlfahrt die Schuld gegeben.
· Diese Kinder brauchen keinen Ausbau von überwachungsstaatlichen Systemen und Anzeigepflichten sondern den Ausbau der Hilfesysteme.
· Österreich braucht keine Imagekampagne sondern eine extensive Investition in die Hilfssysteme. Dies wäre die wirklich nachhaltige Imagekorrektur!
Mit dem Österreichischen Berufsverband der SoziarbeiterInnen fordern wir für die laufende Gesetzesreform der österreichischen Jugendwohlfahrtsgesetzgebung:
· Festschreibung der Ausbildungs- und Fortbildungsstandards des Personals in der Jugendwohlfahrt.
· Festschreibung einer einheitlichen Falldokumentation in der Jugendwohlfahrt.
· Festschreibung einer einheitlichen Berechnung der nötigen Personalkapazitäten in den Jugendwohlfahrtsträgern der Länder nach sozialarbeitswissenschaftlichen Kriterien.
· Festschreibung von einheitlichen und fakultativen (lokal variablen) Standards in der Jugendwohlfahrt sowohl im Bereich der sozialen Dienste (Serviceangebote der Jugendwohlfahrt) als auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung (hoheitlichen Aufgaben der Jugendwohlfahrt), wie z.B. das 4-Augenprinzip.
· Schaffung einer JWA Jugendwohlfahrtsagentur zur Prozesssteuerung, Festschreibung und Weiterentwicklung der Jugendwohlfahrtsstandards unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendanwaltschaften, von Berufsverbänden , des Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Arbeiterkammer und von freien Trägern der Jugendwohlfahrt.
· Genauere Festschreibung der Zusammenarbeit mit den Schnittstellen zum Jugendwohlfahrtsystem (Gesundheitssystem, Schul- und Kindertagesheimsystem, Justizsystem)
· Ein zweijähriger Jugendwohlfahrtsbericht erstellt durch die Jugendwohlfahrtsagentur, der die Systementwicklung der Jugendwohlfahrt (mit Schwerpunktberichten über Kinderarmut und Gewalt gegen Kinder) beschreibt.
· § 15a Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Verpflichtung zur einheitlichen Standardimplementierung.
· Mit der Novelle zum Jugendwohlfahrtsgesetz zeitgleiches Inkrafttreten eines Berufsgesetzes für SozialarbeiterInnen (dem Kernberuf in der Jugendwohlfahrt) auf Bundesebene
· Festschreibung der UN-Kinderrechtskonvention im JWG und der Bundesverfassung
Andreas Schadauer, Georg Dimitz