KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Nazi-Urteil nach 75 Jahren aufgehoben

Titelseite des nationalsozialistischen Propagandablattes „Völkischer Beobachter“ am Tag nach dem Reichstagsbrand

(11.1.2008)

Die Bundesanwaltschaft der BRD gab am Donnerstag bekannt, daß das Nazi-Urteil gegen den angeblichen Reichtstagsbran­dstifter van der Lubbe aufgehoben worden sei.

Der Reichtagsbrand vom 27. Februar 1933 war von den Nazi genutzt worden, die KPD, die Sozialdemokratie, die Gewekschaften, die Arbeiterbewegung insgesamt zu verbieten und zu zerschlagen. Als „Täter“ war der holländische Staatsbürger van der Lubbe im Reichstagsbran­dprozess im Herbst 1933 zum Tode verurteilt und hingerichtet worden. Die Nazi-Propaganda behauptete, van der Lubbe stehe mit den Kommunisten in Verbindung, die den Reichtagsbrand als Fanal eines Aufstands nutzen wollten. Mitangeklagt waren Georgi Dimitroff, der spätere Generalsekretär der Kommunistischen Internationale und drei weitere bulgarische Kommunisten. Dimitroff gelang es in seiner Verteidigung, die Nazijustiz und insbesondere den damaligen preußischen Innenminister Göring vorzuführen und mußte freigesprochen werden.

Die derzeitige Deutsche Justiz, in der Nachfolge der faschistischen Justiz, brauchte immerhin 63 Jahre um das Terrorurteil von 1933 zu revidieren.

(Quelle FAZ, 11.1.08)