PARTEI

(15.12.2009)
Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung zwecks Verbreitungsverbots wurde vom Gericht abgewiesen.
Gegen Walter Baiers Buch zur KPÖ-Geschichte Das kurze Jahrhundert versuchte der Publizist, Manfred Purtscheller mittels Einstweiliger Verfügung vorzugehen. Sein Anwalt, Dr. Georg Zanger wandte sich zudem brieflich an den Verlag Edition Steinbauer, um ihn aufzufordern, das inkriminierte Werk bis auf Weiteres nicht mehr zu verbreiten.
Der Rechtsstreit ist nicht nur bemerkenswert wegen der ungewöhnlichen Vorgangsweise, eine zeitgeschichtliche Debatte vor Gericht abzuhandeln, sondern vor allem auf Grund der inhaltlichen Frage, um die es dabei geht. In einem Zeitungsinterview hatte Wolfgang Purtscheller behauptet, dass alle drei 1945 gegründeten Parteien, ÖVP, SPÖ und KPÖ, für die Integration des Rechtsextremismus in die Zweite Republik verantwortlich seien. Wörtlich sagte er: Wenn sich ein Nazi einer der Parteien zugewendet hat, hat er sozusagen den Persilschein erhalten.
Diese Behauptung hatte Baier in seinem Buch als einen typischen Fall bewusster Entstellung der KPÖ-Position in der Entnazifizierungsfrage und als Diffamierung bezeichnet, die auf eine in Österreich typische Verkehrung von Opfern und Tätern hinauslaufe.
Dagegen will Purtscheller prozessieren. In einer umfangreichen rechtlichen Einlassung versuchte er den Beweis für die Richtigkeit seiner Behauptung nachzureichen. Vorderhand vergeblich, da sein Antrag abgewiesen wurde. Das Gericht folgte einerseits dem Argument von Baiers Anwalt, Dr. Andreas Löw, der auf die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere in politischen und wissenschaftlichen Debatten, verwies.
Andererseits aber wusste es auch im Gegensatz zu Wolfgang Purtscheller die Unterschiede zwischen den Parteien bezüglich der Entnazifizierung sehr wohl zu würdigen. Wörtlich führte das Gericht aus: Notorisch ist dabei die politische Auseinandersetzung rund um die Wahlberechtigung ehemaliger NSDAP-Mitglieder. Dabei vertrat die ÖVP eine deutlich NSDAP-exmitgliederfreundlichere politische Linie als die SPÖ und vor allem die KPÖ.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, da die Möglichkeit eines Rekurses offen steht.