KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Landeswahlbehörde darf NVP-Kandidatur nicht zulassen

Von KPÖ-PD: (10.7.2009)

„Wenn die Landeswahlbehörde den 1945 festgeschri­ebenen antifaschistischen Verfassungsauftrag der 2. Republik, verankert im NS-Verbotsgesetz und im Staatsvertrag, ernst nimmt, darf sie eine Kandidatur der rechtsextremen Nationalen Volkspartei (NVP) bei der oö Landtagswahl nicht zulassen“, fordert KPÖ-Landessprecher Leo Furtlehner. Damit würde erstmals seit dem Antreten der Nationaldemokra­tischen Partei (NDP) des Neonazis Norbert Burger im Jahre 1973 eine offen rechtsextreme Partei kandidieren, die NDP wurde 1988 verboten.

Vom Dokumentation­sarchiv des Österreichischen Widerstandes (DÖW) wird die NVP eindeutig als „offen rechtsextreme Partei mit zahlreichen Berührungspunkten zum Neonazismus“ bewertet. Der NVP-Gründer Robert Faller war Aktivist der als neonazistisch eingestuften Gruppe Kameradschaft Germania und des Nationaldemokra­tischen Aktionsbüros, Betreiber der Website Stop3g für die Abschaffung des NS-Verbotsgesetzes und sammelte Spenden für den im April 2009 zu fünf Jahren Haft verurteilten Neonazi Gerd Honsik.

Laut DÖW vertritt die NVP ähnlich der NSDAP völkisches Denken, ein biologistisches Weltbild und einen integralen Nationalismus. So heißt es etwa im Programm der NVP „Volk ist Abstammungs- und Schicksalsgeme­inschaft. Jedes Volk hat seine völkische Eigenart, deren Wurzeln in den Erbanlagen des Volkes verankert sind. Das Volk als Fortpflanzungsge­meinschaft verpflichtet uns zur Achtung vor den erbbedingten Werten der völkischen Substanz (dem Volkstum)“ und sie vertritt ein „organisches Konzept von Gemeinschaft“.

Das Parteiprogramm der NVP ist zudem teilweise wörtlich aus einem Handbuch der Nazi-SS aus dem Jahre 1944 abgeschrieben. Das von der NVP als Parteisymbol verwendete Zahnrad ist eine Abwandlung eines auch von der NSDAP verwendeten Symbols, das etwa die Deutsche Arbeitsfront als eine 1945 aufgelöste und verbotene Organisation führte. Die NVP steht erwiesenermaßen in enger Verbindung mit rechtsextremen und neonazistischen Gruppierungen sowohl in Österreich als auch mit derartigen Parteien in anderen europäischen Ländern.

Behördlich untersagt wurden sowohl die für den 18. April in Braunau als auch am 1. Mai in Linz von der NVP angekündigte Demonstrationen. Die sozialdemagogische Diktion des Aufrufes für den „Maiaufmarsch“ der NVP erinnerte zudem auffällig an jene der NSDAP vor 1933, die freilich nicht von der Geschichte der NS-Diktatur von 1933 bis 1945 zu trennen ist.

Unter Berücksichtigung dieser Fakten hätte die im Frühjahr 2007 gegründete NVP vom Innenministerium überhaupt nicht als Partei zugelassen werden dürfen, weil sich sowohl in ihrem gültigen Programm als auch in ihren Publikationen und Aktionen zahlreiche Merkmale finden, die als Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes angesehen werden müssen: „Eine Zulassung der NVP zur Wahl wäre somit nach der Wahl des FPÖ-Politikers Martin Graf als 3. Nationalrat­spräsidenten ein weitere Schritt zur offiziellen Aufwertung des Rechtsextremismus“, so Furtlehner.

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