Fritz Probst bei der Februarfeier 2010 in seinem Bezirk(24.1.2012)
Vergangene Woche hob das Parlament mit dem „Aufhebungs-und Rehabilitierungsgesetz 2011“ die unter dem austrofaschistischen Regime von 1933 bis 1938 verhängten Unrechtsurteile gegen WiderstandskämpferInnen, darunter auch die standgerichtlichen Todesurteile von 1934 auf.
Fritz Propst (96), KPÖ, der selbst in Polizeihaft und im Anhaltelager Wöllersdorf inhaftiert war, wertet dieses Ergebnis als großen Erfolg der antifaschistischen Kräfte und Öffentlichkeit, auch wenn dieser Beschluss fast 78 Jahre nach den Verbrechen des austrofaschistischen Regimes zustandekam.
Propst: „Zu danken ist dieser Beschluss den Grünen, die die parlamentarische Initiative ergriffen haben und dem Historiker Oliver Rathkolb, der als Sprecher von 30 Zeitgeschichtlern mit mir auf einer Pressekonferenz vor eineinhalb Jahren öffentlich die Rehabilitierung der zu Unrecht verurteilten Widerstandskämpfer, die unter dem Austrofaschismus für ein freies, unabhängiges und demokratisches Österreich eingetreten sind, gefordert haben.“
Die BundessprecherInnen der KPÖ, Melina Klaus und Mirko Messner zeigten sich ebenfalls mit dem Rehabilitierungsgesetz zufrieden, auch wenn damit keine Entschädigungsleistungen verbunden sind und würdigten aus diesem Anlaß das Engagement von Fritz Propst, der trotz seines hohen Alters zu diesem Erfolg mit beigetragen hat.