KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Ein Stück Recht zurückgewonnen

Fritz Probst bei der Februarfeier 2010 in seinem Bezirk

(24.1.2012)

Vergangene Woche hob das Parlament mit dem „Aufhebungs-und Rehabilitierun­gsgesetz 2011“ die unter dem austrofaschis­tischen Regime von 1933 bis 1938 verhängten Unrechtsurteile gegen Widerstandskämpfe­rInnen, darunter auch die standgerichtlichen Todesurteile von 1934 auf.

Fritz Propst (96), KPÖ, der selbst in Polizeihaft und im Anhaltelager Wöllersdorf inhaftiert war, wertet dieses Ergebnis als großen Erfolg der antifaschistischen Kräfte und Öffentlichkeit, auch wenn dieser Beschluss fast 78 Jahre nach den Verbrechen des austrofaschis­tischen Regimes zustandekam.

Propst: „Zu danken ist dieser Beschluss den Grünen, die die parlamentarische Initiative ergriffen haben und dem Historiker Oliver Rathkolb, der als Sprecher von 30 Zeitgeschichtlern mit mir auf einer Pressekonferenz vor eineinhalb Jahren öffentlich die Rehabilitierung der zu Unrecht verurteilten Widerstandskämpfer, die unter dem Austrofaschismus für ein freies, unabhängiges und demokratisches Österreich eingetreten sind, gefordert haben.“

Die BundessprecherInnen der KPÖ, Melina Klaus und Mirko Messner zeigten sich ebenfalls mit dem Rehabilitierun­gsgesetz zufrieden, auch wenn damit keine Entschädigungsle­istungen verbunden sind und würdigten aus diesem Anlaß das Engagement von Fritz Propst, der trotz seines hohen Alters zu diesem Erfolg mit beigetragen hat.

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