
(15.5.2012)
Wenn es die Regierungsparteien mit einer lebendigen Demokratie ernst nehmen würden, müsste eine Reform der Parteienfinanzierung auch jene Parteien berücksichtigen, die bei Wahlen antreten, aber keine Vertretung im Nationalrat oder den Landtagen erreichen, meint KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner.
Bei der jetzt im Zusammenhang mit dem Transparenzpaket geplanten Reform der Parteienfinanzierung läuft es letzten Endes allerdings nur darauf hinaus, dass sich die Parlamentsparteien ihre Pfründe sichern und unerwünschte Konkurrenz fernhalten wollen, kritisiert Messner.
Hatten bisher mandatslos gebliebene Parteien die mehr als ein Prozent der Stimmen bei Nationalratswahlen erreichten Anspruch auf Wahlkostenerstattung, so streichen das jetzt SPÖ und ÖVP zugunsten einer Einrechnung der Wahlkosten in eine erhöhte Parteienförderung für die Parlamentsparteien. Analog gilt dies auch für die Landtagswahlen in mehreren Bundesländer. Für Parteienförderung soll künftig zwischen zehn und 22 Euro pro Wahlberechtigten aufgewendet werden.
Die KPÖ tritt dafür ein, dass auch die Parteienfinanzierung für alle Bundesländer einheitlich geregelt wird und die Parteienförderung bezogen auf die Bevölkerungszahl nicht höher sein darf als auf Bundesebene. Laut Berechnungen des Experten Hubert Sickinger werden 2012 vom Bund 7,30 Euro pro Wahlberechtigten für Parteienförderung, Akademien und Parlamentsklubs gewährt. Die entsprechenden Zahlen in den Bundesländern liegen hingegen zwischen 13,40 Euro (Vorarlberg) und 28,90 Euro (Wien) um ein Vielfaches höher. In Summe wird vom Bund 46 Mio. Euro, von den Bundesländern aber 124,6 Mio. Euro Parteienfinanzierung gewährt.
Im Interesse einer lebendigen Parteienlandschaft und mehr Chancengleichheit tritt die KPÖ daher dafür ein, dass die Parteienförderung für die ganze Periode entsprechend dem jeweils letzten Wahlergebnis im Nationalrat bzw. Landtag allen Parteien gewährt wird. Also auch Parteien die kein Mandat erreicht haben, wie das derzeit in Niederösterreich der Fall ist, wo allerdings eine Zwei-Prozent-Hürde einschränkend wirkt. Denn jede Stimme muss gleich viel wert sein so Messner. Im Gegenzug soll die Wahlkampfkostenrückerstattung abgeschafft werden. Für die Klubtätigkeit und Akademien erhalten die im Nationalrat bzw. Landtag vertretenen Parteien ohnehin eigene Mittel entsprechend ihrer Stärke in den jeweiligen Körperschaften.