KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

NEOs Ideen für Pensionsreform sind eine Mogelpackung

(15.11.2013)

Empört zeigt sich Didi Zach, Landessprecher der KPÖ-Wien, über die gestern präsentierten Ideen der NEOs für eine angeblich mutige Pensionsreform.

Zach: „Strolz & Friends starten einen Großangriff auf das umlagefinanzierte Solidarsystem, der hinter dem Deckmantel der gerechtfertigten Kritik an Pensionsprivilegien z.B. bei der Nationalbank versteckt wird. Wer, wie die NEOs, die Angleichung des Frauenpension­salters bereits ab 2018, und die weitere Anhebung des Pensionsantrit­tsalters fordert, der hat im besten Fall keine Ahnung von der Materie. Oder aber er will, was bei den NEOs zu vermuten ist, die breite Masse der Bevölkerung – 46 Prozent der PensionistInnen haben eine derart geringe Pension, dass sie keine Lohnsteuer zahlen müssen – unter Vorspiegelung falscher Tatsache zur Kasse bitten.“

„Das ewige Gejammere über die Unfinanzierbarkeit der Pensionen ist ein riesengroßer Schwindel. Der effektive Staatszuschuss für die ASVG-PensionistInnen beträgt lediglich 3,9 Mrd. Euro pro Jahr. Gleichzeitig tragen aber PensionistInnen durch die Lohnsteuer auf ihre Pensionen 5,4 Mrd. zur Finanzierung des Staatsbudgets bei.“

Pensionen sind auch künftig problemlos finanzierbar, so Zach weiters, wenn die Unternehmerbeiträge auf Basis der Wertschöpfung bemessen werden und der Staat seine 1956 beim ASVG gegebene Zusage einer Drittelfinanzierung einhält. Von der die Republik mit zur Zeit 16,4 Prozent Bundeszuschuss bei den ASVG-Versicherten um Lichtjahre entfernt ist.

Zach weiters: „Nicht die demographische Entwicklung und das Pensionsantrit­tsalter, wie von Konservativen und Liberalen immer wieder behauptet, sondern die Zahl der Beschäftigten, die ins System einzahlen, ist zudem ein wichtiger Faktor bzgl. der Finanzierbarkeit der Pensionen. Eine Halbierung der Arbeitslosigkeit, z.B. durch eine Arbeitszeitver­kürzung auf 35 oder 30 Stunden pro Woche, würde den Staatszuschuss zu den Pensionen auf Null stellen.“

Fakten zum Thema Pensionen

Von einem Gesamtaufwand des Staates von 18 Milliarden Euro für Pensionen entfallen 8,0 Mrd. auf die Ruhegenüsse von BeamtInnen, die eine Bringschuld des Staates als Arbeitgeber sind. Weiters entfallen 3,0 Mrd. für Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspen­sionen, 1,0 Mrd. auf Ausgleichszulagen als Beitrag zur Armutsbekämpfung und 0,9 Mrd. für Schwerarbeit, Rehabilitation und Gesundheitsvorsorge 0,7 Mrd. entfallen für pensionsfremde Leistungen wie Ersatzzeiten für Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst und 0,5 Mrd. für Partnerleistungen des Bundes wie Beitragszuschüsse für Bauern und Gewerbetreibende.

Somit bleibt unterm Strich als efffektiver Staatszuschuss für die ASVG-PensionistInnen 3,9 Mrd. Euro, im Klartext zahlen sich die

ASVG-PensionstInnen ihre Pension durch ihre jahrzehntelang entrichteten Beiträge zum überwiegenden Teil selbst.

Während für ASVG-Versicherte 16,4 Prozent Bundeszuschuss geleistet werden, sind es für Gewerbetreibende 39,4 Prozent und für Bauern sogar 83,1 Prozent. Dem gegenüber tragen die PensionistInnen durch die Lohnsteuer auf ihre Pensionen 5,4 Mrd. zur Finanzierung des Staatsbudgets bei, das sind immerhin um 1,5 Mrd. mehr als der Staatszuschuss.

Gar nicht berücksichtigt sind in dieser Rechnung andere Steuern wie etwa die von den PensionistInnen entrichtete Mehrwertsteuer, die unabhängig von der Höhe der Pension zu zahlen ist.

1,06 Millionen, das sind 46 Prozent der PensionistInnen haben eine derart geringe Pension, dass sie keine Lohnsteuer zahlen.

Alle Fakten sind dem GLB-Magazin "die Arbeit, Nr. 3/2013 – Seite 21 entnommen.

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