
(17.12.2013)
Erstmals wurden auch die Existenz gefährdenden Bezugssperren beim AMS kritisiert, die nach den Verschärfungen durch die AlVG-Novellen 2004 und 2007 das Menschenrecht auf FREI GEWÄHLTE ARBEIT verletzen. Die UNO kritisiert auch die Bedingungen unter denen Bezugssperren verhängt werden (Verhängung auf reinen Verdacht hin, kein faires Verfahren, keine Rechtshilfe für Betroffene) und drängt daher darauf, dass durch Bezugssperren nicht das Recht auf frei gewählte Arbeit verletzt wird, also dass durch die permanente Sanktionsdrohung niemand in Arbeit gezwungen werde, die er/sie nicht selbst ausgesucht hat. Die UNO drängt auch darauf, dass es einen regelmäßigen und offenen Dialog des AMS mit den betroffenen Arbeitslosen gibt.
Die UNO kritisiert die hohe Anzahl der Langzeitarbeitslosen und dass die Jugendarbeitslosigkeit trotz Ausbildungs- und Arbeitsprogramme (Lehrwerkstätten, Produktionsschulen) um 60% höher als der Durchschnitt ist und dass die Regierung den Arbeit suchenden Jugendlichen zu wenig Alternativen anbietet. Ebenfalls kritisiert die UNO dass Asylwerbern nach wie vor der Zugang zu Erwerbsarbeit verwehrt wird und dass jene Asylwerber, die keine Arbeit finden, nicht einmal die Mindestsicherung beziehen können.
Der ganze Beitrag auf der Website der Initiative „Aktive Arbeitslose“