KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Die neue Rechtssprechung: Im Zweifelsfall schuldig – auch ohne Beweise

Von Dagmar Schindler (23.7.2014)

Am Landesgericht Wien ging gestern der Prozess gegen Josef S. zu Ende. Josef war seit dem 24. Jänner 2014 in Untersuchungshaft. Ihm wurde vorgeworfen einer der Rädelsführer bei der Demo gegen den Akademikerball gewesen zu sein und für die Ausschreitungen im Zuge der Kundgebung mitverantwortlich zu sein.

Das Urteil: 12 Monate – 8 Monate davon auf Bewährung. Die Verteidigung hat sich Bedenkzeit erbeten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Josef wird nun Wien verlassen und mit seiner Familie heim nach Jena fahren.

Für AntifaschistInnen bedeutet der gestrige Tag nichts Gutes. Der Schuldspruch gegen Josef basiert einzig und allein auf der Aussage eines Polizisten, der sich `Under-Cover´ unter die DemonstrantInnen gemischt hatte.

Dieser Polizist ist der einzige von ungefähr 20 ZeugInnen, der Josef bei seinen strafbaren Handlungen beobachtet haben will. Dieser „Zeuge“ der Anklage, der alles „zweifelsfrei“ und „eindeutig“ gesehen haben will, wird nachweislich in mehreren wichtigen Fragen des Irrtums überführt. Damit nicht genug: Beweismittel wurden von der Polizei vernichtet bzw. weggeworfen (Helm, Brandsatz im zerstörten Polizeiauto). Zudem entkräften Zeugenaussagen von Fotografen die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft. Trotz der Tatsache, dass es also viele handfeste Beweise gegeben hat, die Josef entlastet haben, wird er jedoch vom Richter schuldig gesprochen.

Der Staatsanwalt betitelt in seinem Plädoyer die Protestierenden als Terroristen. Der Richter legte noch ein Schäufelchen nach und meinte, die Proteste sind der Grund dafür, dass sich Strache & Co als „neue Juden“ bezeichnen können. Handelt es sich beim Staatsanwalt und beim Richter „nur“ um „schwarze Schafe“ oder gibt es doch eine Linie von der `Operation Spring´ und dem Justizskandal um den `Tierschützer-Prozess´ hin zu einer neuen Rechtssprechung jenseits bis dato geltender rechtssstaatlicher Mindeststandards?

Tatsache ist, dass bereits im Vorfeld die antifaschistische Demonstration gegen den Akademikerball kriminalisiert wurde – nicht verhältnismäßige Platzsperren und ein brutaler Polizeieinsatz sind ebenfalls unbestreitbar. Diese Vorgehensweise beschränkte sich nicht nur auf die Akademikerballve­ranstaltung, sondern setzte sich bei der Demo gegen die Identitären am 17. Mai und bei den Protesten gegen das „Fest der Freiheit“ fort. Jetzt hat der Staatsanwalt, unter anderem „deutsche Demosöldner“ in der Anklageschrift erwähnt.

Meine Schlussfolgerung: Gestern hat es Josef S. getroffen (der nächste Prozess gegen Hüseiyn steht in Kürze an), gemeint sind jedoch wir Alle! Der § 274 (Landfriedensbuch) muss in dieser Form ersatzlos gestrichen werden, denn dieser Gummiparagrah dient einzig der Kriminalisierung von demokratischem Protest.

Dagmar Schindler (Landesprecherin KPÖ Burgenland)

Siehe auch Falter-Story: Der Prozess gegen Josef S. 

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