KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Familiensplitting für Besserverdienende

Vorwärts in die Vergangenheit?

Von Bärbel Mende-Danneberg (26.1.2008)

Die Volkspartei hat sich bei ihrem Jahresauftakt in Gmunden wieder einmal für ein steuerliches Familiensplitting ausgesprochen. Parteiobmann Molterer gibt vor, im Zuge der Steuerreform damit die Familien entlasten zu wollen.

Die Perspektivengruppe der ÖVP, die sich darüber Gedanken macht, wie verloren gegangene WählerInnenstimmen zurückzugewinnen sind, favorisiert ja schon seit einem Jahr das steuerliche Familiensplitting als familienfreundliche Maßnahme. Nun hat Parteichef Molterer beim VP-Jahresauftakt in Gmunden diesen Vorschlag erneut als Ziel einer Steuerreform genannt. Der Leiter der Perspektivengruppe, Josef Pröll, hatte in der Vergangenheit das Familiensplitting sogar als „Revolution“ bezeichnet. Der Perspektivengruppen-Vorschlag, bei Scheidung eine halbjährliche Wartefrist und bei Abtreibung ein zweites verpflichtendes Beratungsgespräch einzuführen, wurde zwar wieder ad acta gelegt, sagt aber einiges über den ideologischen Perspektiven-Hintergrund aus. Wenn jetzt Parteichef Molterer so tut, als würde ein Familiensplitting-Steuersystem mehr Gerechtigkeit bringen, sollte genauer hingeschaut werden. Ganz abgesehen davon, welches Splittingsystem favorisiert wird – es begünstigt familiären Kinderreichtum. Und zwar „artgerechten“, denn Kinderreichtum durch „Überfremdung“ wird ja nicht goutiert.

Die ÖVP setzt auf das französische Splittingsystem. Und das begünstigt vor allem kinderreiche Haushalte. Familienforscher Andreas Kresbach meinte, dieses Modell rechne sich nur für Familien mit drei und mehr Kindern sowie für Besserverdienende („Die Presse“, 17.10.07). Auch der Sozialrechtler Wolfgang Mazal warnte davor, dass Alleinverdiener mit höherem Einkommen am meisten davon profitieren würden. Gerechter sei es, die Familienbeihilfe zu erhöhen.

Splittingmodelle gehen von einer Besteuerungsmethode aus, bei der das Einkommen einer unterhaltspflichti­gen Erwerbsperson nicht bei ihr selbst, sondern – soweit die Unterhaltspflicht reicht – beim unterhaltsberechtig­ten Familienmitglied versteuert wird. Einfach ausgedrückt: Die Gesamteinkünfte eines Paares werden ermittelt und nicht durch zwei, sondern – je nach Kinderzahl – durch einen höheren Divisor geteilt. Das französische Modell ist stark auf die Erhöhung der Geburtenzahl angelegt: Das erste und zweite Kind lohnen sich steuerlich vergleichsweise wenig, ab dem dritten Kind zahlen Familien de facto meist keine Einkommenssteuer. Lukrativ beim französischen Modell ist es auch, eine Haushaltshilfe anzustellen, deren Lohn auf der Steuererklärung ebenfalls für einen Abzug angeführt werden kann. Kaum oder gar nicht profitieren würden nicht verheiratete Paare mit Kindern oder Ehepaare mit mäßigem Einkommen.

Aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang auch die Aussage des früheren ÖVP-Wirtschaftsmi­nisters Johannes Ditz, der das Familiensplitting ablehnt: „Wir brauchen mehr, nicht weniger erwerbstätige Frauen.“ Was soviel heißt wie: Das steuerliche Familiensplitting hindert Frauen bei der Berufsausübung.

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