KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Tirol: Stimmenkauf steht im Raum

Werbung für Unterstützungserklärungen im Internetauftritt der Liste Tirol

Von Josef Stingl (26.4.2008)

Die ÖVP hat zwei Listen, auf der SPÖ-Liste wird der ÖGB-Chef „liquidiert“, der BZÖ-Recke Westenthaler kündigt vor einem Monat ein Bündnis mit dem Tiroler Ex-FPÖ-Chef und Ex-BZÖ-Mitglied Tilg an, um jetzt wieder abzuspringen und die Kandidatur zu nichte zu machen. Noch ein Ex-Blauer sorgt für Aufsehen, er sucht Unterstützungsun­tschriften via Preisausschreiben.

„Einen ungewöhnlichen Weg“ bezeichnet es die Austria-Presse-Agentur, „Seltsame Blüten“ die Wiener Zeitung und "Bizarre Sache“, die Tageszeitung ÖSTERREICH die "demokratiepo­litische Meisterleistung des Schwazer Alois Wechselberger“. "Billiger Stimmenkauf“ sage ich dazu.

Warum geht’s im Konkreten? Der Ex-FPler mit seiner „Liste Tirol“ ruft unter dem Titel "wählen ZAHLT sich aus“ zu einem Gewinnspiel auf. Er verlost in jedem Bezirk zehn 100-Euro-Gewinne unter den "Unterstützun­gserklärern“. Außerdem lockt er mit drei Kleinwagen und 50 Motorroller die auch als Bargeldablöse entgegengenommen werden können) im Wert von 200.000 Euro, die er unter den "Unterstützun­gserklärern“ verlosen will, sollte er in den Landtag einziehen.

Die Tiroler Wahlordnung verlangt sinngemäß, dass WahlwerberInnen genügend UnterstützerInnen finden müssen, um überhaupt bei der Wahl antreten zu können. Wenn jetzt der exblaue Wechselberger dafür ein Gewinnspiel veranstaltet, bei dem die Unterstützungsun­terschrift Pflicht ist, damit TeilnehmerIn zum Gewinn kommt, dann sind diese keine UnterstützerInnen mehr, sondern bloß Gewinnspielte­ilnehmerInnen. Für uns spricht das klar gegen die Intention der Wahlordnung – so kritisierenswert diese selber ist. Oder schärfer formuliert, das ist Stimmenkauf! Was ist dann der nächste Schritt, stehen dann die Parteien gleich mit einem Geldsack vor den Gemeinden?

Das "Staatsorgan“, die Wiener Zeitung dazu: "Unklar ist, ob dies erlaubt ist: Laut Strafgesetzbuch ist mit einem Jahr Haft bedroht, wer ‚ein Entgelt anbietet, verspricht oder gewährt‘, um in einem bestimmten Sinn zu wählen. (…) Wahlrechtlich relevant kann die Sache dann werden, wenn ein enttäuschter Unterstützer seine Unterschrift wieder zurückzieht.“ Laut Gesetz könnten diese zurückgezogen werden, wenn sie unter Zwang (Gewinnspielte­ilnahme zwingt zur Unterstützungsun­terschrift) oder Irrtum (irrtümlich kann man glauben hauptsächlich bei einem Gewinnspiel teilzunehmen) zustande kommen.

Damit geben wir uns nicht zufrieden, wir stellen an alle Kreiswahl- und an die Landeswahlbehörde den Antrag, dass Wechselbergers Unterstützungsun­terschriften für ungültig erklärt werden. Sollte dem nicht stattgegeben werden, halten wir uns die Wahlanfechtung und damit den Weg zum Verfassungsge­richtshof offen.

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