KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Wahlberechtigt in New York – in Wien aber nicht?

Besondere Feinheiten weist das Tiroler Landtagswahlrecht auf

Von Josef Stingl (18.3.2008)

Tirol wählt, skurrile Neuerungen gibt’s im Wahlrecht. Immerhin „traut“ erstmals der Tiroler Landtag den Jugendlichen, die bis zur Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben zu, die richtige Wahl zu treffen – daher dürfen sie nun erstmals wählen. Gewählt werden allerdings dürfen sie nicht – da müssen sie noch zwei Jahre warten, bis sie 18 Jahre alt sind. Das wäre ja noch schöner, wenn Jugendliche selbst ihre Interessen im Tiroler Landtag vertreten würden.

Noch skurriler die Veränderung bei der Besetzung der Wahlkommissionen. In Zukunft darf nur diese Aufgabe nicht mehr jeder Wahlberechtigte, sondern nur mehr jeder Wählbare übernehmen. „Stimmvieh ja, aber mit den pubertären Frotzen an einem Tisch? Nein ist offensichtlich die Meinung der Tiroler Landtagsabgeor­dneten.

Warm um´s Herz wurde es den gleichen, den patriotischen Abgeordneten wohl beim Gedanken an die armen Landsleute, die im Ausland, fern der Heimat, ihr Dasein fristen müssen. Und so dürfen nun auch österreichische StaatsbürgerInnen, die vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes ins Ausland diesen in Tirol hatten, bis zu zehn Jahre lang mittels Wahlkarte den Tiroler Landtag wählen.

Sicherlich – TirolerInnen sind und bleiben wir – egal, wohin es uns beruflich oder privat verschlägt. Allerdings stellt sich dann die Frage, warum TirolerInnen in Wien oder anderen Bundesländern nicht wählen dürfen. Zieht es beispielsweise eine TirolerIn beruflich nach Wien, oder gar nur ins benachbarte Vorarlberg oder Salzburg ist`s vorbei mit dem Tiroler Wahlrecht, selbst wenn Mensch einen Zweitwohnsitz in Tirol behält.

Noch skurriler, Menschen die schon jahrelang oft schon jahrzehntelang in Tirol leben, denen aber die österreichische Staatsbürgerschaft fehlt, die dürfen in Tirol nicht wählen – Hauptsache TirolerInnen in London, Paris und New York können hier wählen. Sinnvoller ist es da wohl, wenn alle – egal welche Staatsbürgerschaft sie besitzen – dort wählen und gewählt werden können, wo sie auch wohnen. Diesbezügliche Initiativen des Tiroler Landtages, aber auch im Nationalrat sind mir jedoch nicht bekannt.

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