
Von Michael Graber (25.5.2008)
Die Koalitionsparteien haben sich auf die Steuerreform, wie von der ÖVP gefordert, zum Jahr 2010 geeinigt. Vorgezogen werden nur eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen (Arbeitslosenversicherungsbeitrag) für kleine Einkommen und die Pensionsanpassung für 2009 schon im November 2008. Letzteres bedeutet, dass die PensionistInnen von dieser Erhöhung, von der man annehmen muß, dass sie die hohe Inflation dieses Jahres gar nicht ausgleichen wird, auch eine erhöhte Steuer zahlen werden müssen. Der Finanzminister kassiert nämlich vor inkrafttreten der Steuerreform noch beträchtliche Summen aus der „kalten Progression“.
Allein im ersten Quartal dieses Jahres sind die Einnahmen aus der Lohnsteuer um 8,4% oder 377 Millionen Euro (also um satte fünf Milliarden(!) Schilling) gestiegen; mehr als die Steigerungsrate aller Steuern zusammen, die einen Zuwachs von 6,5% verzeichnen. Setzt sich diese Tendenz heuer und im nächsten Jahr fort, kassiert der Fiskus jedenfalls fast doppelt soviel, als die Regierung an Steuerentlastung vorsieht. Soviel zur Ausgangslage. Bleibt es bei den Koalitionsplänen, dann ist auch für die PenionistInnen, wie für alle LohnsteuerzahlerInnen nur ein Steuerzuckerl im Wahljahr 2010 drinnen, aber keine nachhaltige Entlastung.
Noch deutlicher sind die Zahlen für die letzten fünf Jahre. In diesem Zeitraum stiegen die Lohnsteuereinnahmen von 16,2 Milliarden Euro auf 19,7 Milliarden Euro, also um 3,5 Milliarden Euro (50 Mrd. Schilling!) oder mehr als 21%. Und das bezüglich der Kaufkraft bei stagnierenden Löhnen und rückläufigen Pensionen.
Wichtig sind für die PensionistInnen die Vorschläge des ÖGB und der Arbeiterkammer. Die sind zwar sehr moderat, was ihre Wirkungen betrifft, aber der Österreichische Seniorenrat hat sich diesen Forderungen angeschlossen und wird sie gegenüber der Regierung vertreten. Was bedeutet das im einzelnen?
Derzeit werden Einkommen über 10.000.- Euro jährlich, also auch Pensionen, mit dem Eingangssteuersatz von 38% besteuert. Hier fordern ÖGB und AK eine Anhebung des steuerfreien Minimums auf 11.000.- Euro jährlich und eine Senkung des Eingangssteuersatzes auf 33%. Das bringt nach Berechnungen des ÖGB und der AK für monatliche Einkommen von 1150.- bis 1500.- eine jährliche Entlastung von 444.- bis 628.- Euro oder 37.- bis 52.- monatlich. Bei 1800.- Euro monatlich beträgt die Entlastung
785.- Euro jährlich oder 65.- monatlich. Unter diese Einkommen fallen alle kleinen und mittleren Pensionen. Das ist keine wirkliche Entlastung und stellt nur die Verhältnisse von zwei bis drei Jahren vor der Reform wieder her. Eine zusätzliche Entlastung könnte aber erfolgen, wenn der Pensionistenabsetzbetrag wie der Arbeitnehmerabsetzbetrag behandelt wird. Letzterer enthält nämlich auch einen Verkehrsabsetzbetrag, den die PensionistInnen nicht haben. Aber auch SeniorInnen haben das Bedürfnis nach Mobililät.
Wesentlich sind daher zwei weitere Forderungen, die auch der Seniorenrat übernommen hat. ÖGB und AK fordern eine jährliche Anpassung der Lohnsteuertarifstufen entsprechend der Inflation. Das würde die Ausschaltung der kalten Progression und tatsächlich eine nachhaltige Reform bedeuten.
Ebenso wichtig ist die Forderung, die derzeitige „Negativsteuer“, also den Steuerbonus von 110.- Euro für die kleinsten Einkommen, die unter der ersten Lohnsteuertarifstufe liegen, auf 450.- Euro anzuheben. Das ist für PensionistInnen besonders wichtig, liegt doch ein Großteil der Pensionen vor allem der Frauen unter dieser Einkommensgrenze. Auch hier wäre eine jährliche Anpassung notwendig. Leider ist der Steuerbonus mit der Hürde der Antragsstellung verbunden, während der Lohnsteuerabzug ja automatisch erfolgt.
Oft wird gedankenlos erklärt, 2,5 Millionen Unselbständige und PensionistInnen zahlen ja überhaupt keine Steuer. In Wirklichkeit beträgt der „Eingangssteuersatz“ für Jede/n in Österreich 20%. Denn mit diesem Steuersatz wird jedes Nettoeinkommen, wenn es (außer für Miete) ausgegeben wird, mit der Mehrwert-Umsatzsteuer besteuert. Deshalb hat der Vertreter des Zentralverbandes der Pensionisten in der Steuerreformkommission des Seniorenrates eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente, Energie und Grundnahrungsmittel gefordert. Das löste immerhin eine lebhafte Debatte aus. Herausgekommen ist die Forderung nach Steuerbefreiung rezeptpflichtiger Medikamente, die nun in den Forderungskatalog des Seniorenrates aufgenommen wird. Gegen die Mehrwertsteuersenkung auf Energie wandte dort der ehemalige Finanzminister Edlinger ein, daß damit die Zweitwohnungsbesitzer begünstigt würden.
Jetzt kommt es auf den öffentlichen Druck an, den die PensionistInnen, Gewerkschaften und Arbeiterkammer erzeugen können. Denn die Unternehmervertreter, die die Steuerreform auf ihre Profitmühlen lenken wollen, schlafen nicht. Einen Erfolg haben sie schon zu verbuchen. Die Privatstiftungen, in denen ein Großteil der Riesenvermögen in Österreich geparkt sind, erhalten ein zusätzliches Steuerprivileg. Sie bekommen die Erbschaftsteuer der letzten 15 Jahre (!) zurückgezahlt. Da genügt offenbar ein Anruf beim Finanzminister.