KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

AK-Wahlen sind demokratisch?

Auch die AK, ein Gremium in das schwer "Farbe" zu bringen ist ...

Von Sepp Stingl (22.1.2009)

In den nächsten Tagen startet in Salzburg und Vorarlberg die Runde der AK-Wahlen – denen bis Juni 2009 die Wahlen der restlichen Länderkammern folgen. Wahlen gehören zur Demokratie, ist aber das AK-Wahlrecht auch demokratisch? Hier einige Punkte um sich selbst ein Bild machen zu können:

Punkt Eins, wer kann wählen: Unabhängig vom Alter – mit wenigen Ausnahmen alle ArbeitnehmerInnen – kurios dabei die Ausnahmen: Beschäftigte in Apotheken oder in landwirtschaf­tlichen Betrieben sind nicht AK-zugehörig, sie zählen zur Apotheker-, bzw. Bauernkammer. Und, wer in der Hoheitsverwaltung seine Brötchen verdient, der hat keine gesetzliche Vertretungskörper­schaft. PensionistInnen wiederum werden von der AK vertreten, dürfen aber nicht mitwählen.
Wahlberechtigt sind auch Arbeitslose, Beschäftigte mit prekären Arbeitsverhältnis­sen, Lehrlinge, Karenzgeldbezi­eherInnen und Zivil- und Präsenzdiener. Dieses Wahlrecht ist aber nur von theoretischer Natur, da diese KollegInnen nicht automatisch in die WählerInnenliste aufgenommen werden und sich selbst in diese hineinreklamieren müssen.

Punkt Zwei, wer kann gewählt werden: Hier ist das AK-Wahlrecht wahrscheinlich sogar verfassungswidrig. Das passive Wahlrecht besteht erst, wenn der/die Wahlwer­berIn am Stichtag 19 Jahre alt ist. In der Verfassung ist das passive Wahlrecht für EU- und Nationalratswahl bei 18 am Wahltag festgelegt und die Wahlordnungen der neun Landtagswahlen dürfen verfassungsrechtlich die BürgerInnen nicht schlechter stellen als bei der Nationalratswahl. Wäre dies nicht analog bei den viertgrößten Wahlen, den AK-Wahlen, anzuwenden?

Punkt drei, wer kann kandidieren: Hier ist eine finanzielle und eine organisatorische Hürde eingebaut. Wer in ganz Österreich antreten will, braucht neun Mal 510 Euro und neun Mal 300 Unterstützun­gsunterschrif­ten. Letztere können auch durch jeweils fünf KammerrätInnen ersetzt werden. Massive Ungleichbehandlung, denn sind fünf KammerätInnen gleich viel wert, wie 300 Kammermitglieder? Und, warum wird bei den Unterstützungser­klärungen nicht wie  bei der Größe der Vollversammlungen auf die Anzahl der Wahlberechtigten Rücksicht genommen? Nur ein Vergleich, im Burgenland müssen eine Kandidatur 10 Prozent der KammerätInnen unterstützen, in Wien nur ein Viertel davon.
Kuriositäten wie, dass von den Kammermitgliedern bei der Unterstützungsun­terschrift dezidiert die Kammerzugehörigkeit verlangt wird, aber bei der Unterstützung durch die fünf KammerrätInnen im Gesetz nicht einmal definiert ist, ob dies AK-KammerrätInnen sein müssen, sind da fast schon vernachlässigbar.

Punkt vier, die Briefwahl: Briefwahl ist ohnehin schon demokratiepolitisch fragwürdig, da der Manipulation Tür und Tor offen steht. Der ÖAAB in Vorarlberg geht noch weiter, in tausend Betrieben werden die Wahlunterlagen nicht den WählerInnen, sondern deren Firmenboss zugesandt. In einem Rechtsgutachten spricht Innsbrucker Univ.-Prof. Dr. Karl Weber von „weit größeren Manipulations- und Missbrauchsmöglichke­iten“ .

Punkt Fünf der Umgang mit wahlwerbenden Gruppen: Von den Länderkammern wird gerade soviel getan, dass eben noch der Wahlordnung genüge getan wird. Hier das Beispiel Tirol: Seit drei Monaten gibt die AK die Tiroler Arbeiterzeitung heraus, in den ersten drei Nummern, nicht viel anderes als Präsidentschafts-Hofberichterstat­tung. Als Feigenblatt dürfen die in der Kammer vertretenen Fraktionen auf unattraktivem Platz kurz zu einem vorgegebenen Thema Stellung beziehen. Alle anderen werden ganz ausgeschlossen.

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