Von Melina Klaus (27.3.2009)
Ach, Frau Minister. Ich bin an der Reihe hier ‚im focus‘ zu kommentieren. Ich könnte nun auch klug argumentieren. Aber gerade eben bin ich an einem Punkt, da habe ich keine Lust. Zum einen tritt ab 1.April eine neuerliche Fremdenrechtsnovelle in Kraft, die über 160.000 Menschen, die seit vielen Jahren in Österreich leben, bedroht. Wer Fristen des Aufenthaltsrechts versäumt, muss in Zukunft ausreisen, Anträge aus dem Ausland stellen und eventuell Jahre lang warten, bis eine neuerliche Einreise möglich ist. Ein ähnlicher gesetzlicher Vorstoß wurde bereits einmal verfassungsrechtlich angefochten und entschärft, die Einschätzung der RichterInnen: schikanös und menschenrechtswidrig.
Zum anderen macht mich des Argumentierens müde, was mir in der ZiB zum Abendessen serviert wird – Nur wenn Zuwanderer bereits vor der Einreise nach Österreich Deutschkenntnisse haben, dürfen sie einwandern. Ach, Frau Minister, ich habe da nur einen Kommentar, beziehungsweise einen Verbesserungsvorschlag: Nur wenn Zuwanderer bereits die österreichische Staatsbürgerschaft haben, dürfen sie nach Österreich einwandern. Versuchen Sie's doch nächstens mit dieser Ansage in den Abendnachrichten.
Denn offensichtlich halten Sie's mit dem alten Methusalix, der dem Asterix-Universum folgendes Zitat schenkte: Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde. Aber diese Fremden sind nicht von hier!