KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Verfassung? Welche Verfassung?

Von Mirko Messner (24.8.2009)

Was Graf und Dörfler gemeinsam haben - jenseits von Ortstafeln und Südtirol.

Spätestens, als der ehemalige Kärntner Landeshauptmann Haider gemeinsam mit dem jetzigen durch Ortstafelverrückung den Verfassungsge­richtshof verhöhnte, war für viele im Grunde klar, dass ein Staat, der sich und seine Verfassung ernst nimmt, mit einer Amtsenthebung reagieren müsste. Hat er nicht. Und das lag nicht nur am Tod Haiders bzw. an der Klagenfurter Staatsanwaltschaft, die seinen Nachfolger Dörfler praktisch als strafunmündig einstuft.

Dass der Staat – in Gestalt des politischen Vertretungsper­sonals – sich selbst bzw. seine Verfassung tatsächlich nicht besonders ernst nimmt, wurde bestätigt, als ÖVP und SPÖ Martin Graf zum Nationalratspräsi­denten wählten, der auf diese Weise seine deutschnationale Orientierung von Staats wegen abgesegnet bekam und diese dann durch eine Südtirol-Diskussion in erweiterten Umlauf brachte.

Genausowenig, wie es im Falle Dörflers nur um Ortstafeln geht, sondern um die verfassungsmäßige Verpflichtung Österreichs zum Minderheitenschutz, geht es auch im Falle Graf nicht nur um Südtirol, bzw. geht es dabei lediglich vordergründig um Südtirol: was Graf meint, wenn er Südtirol sagt, ist das deutsche Tirol, das mittels Selbstbestimmun­gsrecht (des deutschen Volkes in und außerhalb Österreichs) zu einem zusammenwachsen soll – Walter Baier hat dies in seinem Standard-Beitrag am 10. 8. nachvollziehbar analysiert; es geht also auch in diesem Fall um den antifaschistischen Auftrag des Österreichischen Staatsvertrags, der nicht vom Himmel gefallen ist, sondern sich aus europäischen antifaschistischen Erwägungen und den im Krieg gegen den Nationalsozialismus vorangegangenen konkreten Kämpfen ergeben hat; also um die staatsrechtliche Grundlage der Republik, in der wir leben. Und die verbietet großdeutsche Propaganda ebenso wie sie Minderheitenrechte festschreibt.

Es herrscht kein Mangel an rechtlichen und politischen Möglichkeiten, Amtsenthebungsver­fahren gegen Dörfler und Graf einzuleiten. Was fehlt, ist der politische Wille.

Das Bedenkliche daran: womit wir es hier, im Falle Dörfler & Graf, zu tun haben, ist keine halblustige Kärntner oder Wiener Posse. Ich fürchte, hier geht es auch nicht nur um die x-te Manifestation der Zwiespältigkeit der österreichischen politischen Klasse, die den Rechtextremen politisch, medial und finanziell Platz zur Entfaltung gibt, während sie in der Lage ist, an mahnenden Gedenkveranstal­tungen teilzunehmen bzw. solche auch selbst zu veranstalten. Hier zeichnet sich eine Bankrotterklärung des österreichischen bürgerlichen und sozialdemokra­tischen Antifaschismus ab. Seine Kapazität reicht nicht einmal aus, die mit den Staatsgeschäften Beauftragten dazu zu bringen, sich geltender österreichischer Gesetze zu bedienen, bzw. den antifaschistischen Auftrag des Österreichischen Staatsvertrags durch verfassungs- oder gesetzeskonformes Verhalten zu wahren.

Umso mehr ist der außerparlamen­tarische Bereich gefordert, der in seiner Kritik des Rechtextremismus die Kritik des Mainstreams einschließt, wo er nicht hilflos bleiben will.

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