KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Der Rechtsstaat und die Bankdaten

Von Leo Furtlehner (11.2.2010)

Die Rechtsanwaltskammer meint, der Staat dürfe keine Komplizenschaft mit Kriminellen eingehen und daher auch keine gestohlenen Daten verwenden.

Nun ist es natürlich eine hehre Aufgabe, den Rechtsstaat zu verteidigen, wenn dieser in Gefahr ist.

Bekanntlich sind aber Frau Justitia die Augen verbunden und das scheint auch für die Justiz, von der Ministerin abwärts zu gelten, denkt man etwa an die zahlreichen eingestellten oder gezielt verschlampten Verfahren gegen ins Gerede gekommene Angehörige der oberen Zehntausend.

So lautstark manche nämlich über den Rechtsruch wettern, wenn etwa illegal beschaffte Daten über Steuerflüchtlinge angeboten werden, so schweigsam sind sie zum unvergleichlich größeren Rechtsbruch durch jene, welche die Allgemeinheit um Milliarden schädigen oder die Gesetze für die Bedürfnisse einer winzigen Minderheit zurechtschneidern.

Was ist ein Bankraub gegen die Gründung einer Bank, meinte bekanntlich schon Bertolt Brecht. Aktualisiert könnte man fragen: Was sind einige Pfuscher gegen jene Profis, die Milliarden an der Steuer vorbei ins Ausland schleusen?

Mit Datendieben darf der Staat keine Komplizenschaft eingehen, meint die Anwaltskammer. Wohl aber dürfen findige AnwältInnen gegen entsprechendes Honorar ihrem Klientel hilfreich unter die Arme greifen, wenn es darum geht, Unternehmer oder Manager welche durch Wirtschaftskri­minalität in gigantischem Ausmaß die Allgemeinheit oder betrogene Anleger geschädigt haben möglichst straflos ausgehen zu lassen. Längst zum Unwort pervertiert ist dabei die Formel „Es gilt die Unschuldsvermu­tung“.

Wenn es ums Eingemachte geht bemühen die „Säulen des Systems“ den Rechtsstaat. Dabei ist dieser – wie im Fall des systematischen Steuerbetrugs – längst zum Unrechtsstaat für die große Mehrheit der Bevölkerung geworden, zeigt sich die Justiz als Klassenjustiz. Das gilt nicht nur für die offen kriminelle Variante, sondern auch in Hinblick darauf, wie Gesetze zu solchem Zwecke gestaltet werden.

Das Grundproblem im Fall der Bankdaten ist freilich das kriminelle Geschäftsmodell namens „Bankgeheimnis“ das Bankangestellte der Schweigepflicht unterwirft und jeden mit Gefängnisstrafe bedroht, der die Geheimhaltung verletzen, was stark an das Schweigegelübde im Ehrenkodex der Mafia erinnert.

2009 waren 2374 Milliarden Franken (das sind 1597 Milliarden Euro) ausländischer Kunden auf Schweizer Konten gebunkert. Und dabei wurde nicht gefragt, ob das Geld von Nazis, russischen Oligarchen, korrupten Diktatoren, Drogen- und Waffenhändlern oder Steuerbetrügern ist. Und das nennt sich dann Rechtsstaat?

Mit dem Mißbrauch des Rechtsstaates zur Sicherung der Interessen einer winzigen Minderheit tun Justiz wie Politik freilich ihrem eigenen Anliegen nichts Gutes. Denn es liegt auf der Hand, dass mit einer solchen Haltung das Mißtrauen einer wachsenden Mehrheit in den Staat als ausgleichenden Faktor wächst. Von diversen Populisten wird diese Haltung nicht zufällig kräftig geschürt. Kein Wunder daher, wenn aufgeklärtere Vertreter des Systems wie etwa der ehemaligen CDU-Generalsekretär Heiner Geissler dies mit Besorgnis sehen und vor dieser verzerrten Interpretation des Rechtsstaates warnen.

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