KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Rechte Rosenkränze für Barbara

Von Bärbel Danneberg (3.3.2010)

Die „Kronen Zeitung“ hat am Montag zu den Bundespräsidentenwahlen am 25. April eine Wahlempfehlung für die FPÖ-Kandidatin Barbara Rosenkranz abgegeben.

„Wählen wir sie“, meint Herausgeber Hans Dichand alias „Cato“, „sie wird eine gute Bundespräsidentin sein!“ Kein Aufschrei? Kein Entsetzen? Was ist los in diesem Land, wenn sich extrem rechtes Gedankengut ungehindert und mit medialer Unterstützung in die gesellschaftliche Mitte schleichen kann?

Die Rechte hat dazugelernt. H. C. Straches Entscheidung, nicht selbst zu kandidieren, sondern Barbara Rosenkranz ins Rennen um die Hofburg zu schicken, ist ein Kalkül: 35 Prozent rechnet sich Strache für sie aus, und er selbst erspart sich gegen den „roten“ Heinz Fischer eine Niederlage. Das wäre vor der Wien-Wahl für die FPÖ nicht günstig. Also eine Frau. Eine „mutige Mutter“. Eine, für die „selbstbewusste Weiblichkeit und glückliche Mutterschaft kein Widerspruch“ ist: „Wenn ich am sonntäglichen Mittagstisch über die große Schar meiner Kinder, Schwiegersohn und Enkelsohn schaue, bin ich glücklich und auch ein bisschen stolz.“

Zehn Kinder, alle treudeutsch benannt, das ist eine Leistung. In diesem Sinne setzte sich Barbara Rosenkranz bereits als FP-Familiensprecherin für die „Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld“ ein – dies sei kein Erwerbshemmnis, sondern die Möglichkeit, sich in der entscheidenden Phase dem Kind zu widmen. „Es könne nicht Ziel der Familienpolitik sein, Kinder so schnell als möglich in eine Krippe abzuschieben.“

Außerdem, so die „gute Mutter“ (die, obwohl als FPÖ-Landesrätin für Baurecht und Tierschutz in Niederösterreich tätig, als Beruf „Hausfrau“ angibt) müsse das Kindergeld künftig an die Staatsbürgerschaft gebunden sein. Klar auch, dass sie das Familiensplitting favorisiert, das Kinderreichtum und Hausfrauenexistenz steuerlich begünstigt. „Jede Besteuerung muss dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgen“, so Rosenkranz.

Sie ist eine, die, wenn sie nichts sagt, viel sagt. In einer Diskussion zum Thema Familienpolitik überließ sie lieber dem rechts-rechten Salzburger Weihbischof Andreas Laun den Part zur Abtreibung. Laun ist bekanntlich überzeugt, dass „moralisch die gleichen Gleise zur Abtreibung und in die Vernichtungslager der Nazis“ führen. Rosenkranz umschifft das Thema elegant, indem sie von begleitenden Maßnahmen zum Schutz vor einem Schwangerschaf­tsabbruch redet. Zu ihrem Parteikollegen Ewald Stadler, der Abtreibungen verbieten will, meint sie, das sei seine Privatmeinung. Nur einmal gingen mit ihr die Pferde durch, als die Grüne Eva Glawischnig Abtreibung auf Krankenschein forderte. „Kinder sind keine Krankheit“, meinte sie erzürnt, man müsse diese „unmenschliche Kultur des Todes überwinden“.

Sie ist eine, die sich moderat (um nicht zu sagen: nichtssagend) gibt, aber keinen Zentimeter vom rechten Weg abgeht: „Minarette sind eindeutig Machtsymbole, und das wollen wir nicht.“ Sie ist für einen Zuwanderungsstopp und will Langzeitarbeitslose zum Schneeschaufeln vergattern. Sie will das Gesetz über das Verbot nationalsozia­listischer Wiederbetätigung abgeschafft wissen. Sie ist ganz im Sinne Straches für die Abwehr fremden Blutes. Die Leugnung des Holocaust (durch FPÖ-Gudenus) wertet sie als „freie Meinungsäußerung“. An der Existenz von Gaskammern hegte sie ihre Zweifel. Von den rechtsextremen Tätigkeiten ihres Ehemannes, der sich mit Norbert Burger in der später verbotenen NDP engagierte, hat sie sich bis heute nicht distanziert. Und sie hegt Sympathien für den Neonazi und Holocaust-Leugner Gerd Honsik, dessen Strafe wegen Wiederbetätigung vom Wiener Oberlandesgericht am 1. März d. J. von fünf auf vier Jahre herabgesetzt wurde – Honsik berief sich bei seinem Wahlaufruf zur Niederösterre­ichwahl auf die „rechte Ikone“ Barbara Rosenkranz.

Hans Henning Scharsach nannte diese „rechte Ikone“ und ihre Cliquen einmal „Kellernazis“. Rosenkranz klagte ihn, Scharsach wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah in diesem Urteil aber eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Also: „Kellernazis“ for President? Die Israelitische Kultusgemeinde sieht diese Kandidatur „nicht als Betriebsunfall“: „Wir können nicht akzeptieren, dass in Österreich nach dem Dritten Präsidenten des Nationalrates weitere politische Positionen des Landes von ‚Kellernazis‘ besetzt werden.“

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