
Von Manfred Bauer (15.12.2010)
In rhetorischen Pflichtübungen wurden diese Steuerpakete von den jeweiligen Regierungen als sozial gerecht verkauft. Doch wie die jüngste Steuer-Reform auch, erwiesen sich sämtliche ihrer Vorgängerinnen als massive Belastung für einen Großteil der Bevölkerung, indes Kapitalgesellschaften, Multis, Reiche, steuerlich mehr und mehr entlastet wurden.
Das kürzlich verabschiedete Steuerpaket sieht nun eine Kapitalertragssteuer (Kest) von 25 Prozent auf Veräußerungsgewinne von Wertpapieren vor. Falls der Gewinn bei der Veräußerung allerdings geringer ausfallen sollte als beim Erwerb, so können sich AnlegerInnen die Differenz mit der Einkommenssteuer wieder zurückholen; so viel zur missionarisch beschworenen Gerechtigkeit.
Gegen diese Wertpapiersteuer, neben der lächerlichen Anhebung der Kest für Privatstiftungen der einzige Beitrag, den die Reichen abliefern müssen, laufen jetzt die AnlegerInnen Sturm. Ein selbst ernannter Vertreter von KleinanlegerInnen (diese Vertreter schützen vor, die Rechte von KleinanlegerInnen zu wahren, während sie in Wirklichkeit die Interessen der großen Shareholder bedienen) möchte nun eine Verfassungsklage gegen diese Wertpapiersteuer einbringen.
Wann wird endlich eine Verfassungsklage gegen die Steuerprivilegien der Reichen und der Multis eingebracht?!