KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Den Müttern die Arbeit, den Vätern das Vergnügen?

Von Doris Schlager (23.5.2011)

Bisher ging es in den Debatten - zumindest offiziell - noch ums „Kindeswohl“, ist spätestens jetzt die Katze aus dem Sack …

Die Väterrechtler dieses Landes frohlocken. Hat doch der Oberste Gerichtshof doch angeblich „richtungsweisend“ einem gebeutelten Vater Schmerzensgeld wegen Kindesentzug zugesprochen. Jedenfalls wurde dies so medial kolportiert. Vergessen die Rede von den Rechten des Kindes auf beide Elternteile, für das unsere tapferen Väterrechtler doch angeblich ganz uneigennützig kämpfen. Jetzt geht es ganz offen um die Rechte der Väter. Die Hosen sind herunter gelassen.

Vergegenwärtigen wir uns doch einmal die Realitäten. Die Karenzzeiten teilen sich Mütter und Väter 95:5. 80 Prozent aller unbezahlter Pflegearbeit an Angehörigen wird von Frauen geleistet. Eine Frau verdient nach der Geburt eines Kindes im Schnitt 560 Euro weniger als eine kinderlos gebliebene Frau mit gleicher Qualifikation. Laut einer Arbeiterkammer-Studie summieren sich die Verdienstentgänge bis zum 18. Lebensjahr durch ein Kind auf über hunderttausend Euro. Die Väter hingegen basteln nach der Geburt fleissig an ihrer Karriere, was sich in Verdienstzuwächsen widerspiegelt. Sie kaufen sich von den Betreuungspflichten in der Regel frei. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Geht es um das Recht der Kinder auf beide Elternteile, muss es auch um die Pflichten der Väter gehen. Diese Pflichten würden dann auch die Arbeiten wie Windeln wechseln und bei den Schulaufgaben helfen u.ä. einschließen. Und nicht nur ab und zu in den Zoo gehen oder auf den Spielplatz, also nicht nur den Müttern die Arbeit und den Vätern das Vergnügen.

Übrigens, das Urteil des OGH ist schon veröffentlicht. Und siehe da, der OGH hat dem Vater gar kein Schmerzensgeld zugesprochen, sondern die ganze Sache an das Erstgericht zurückgewiesen. Das Erstgericht muss also jetzt prüfen, ob die Tatsache, dass der 15jährige Sohn partout nicht mehr zu seinem Vater will, Schuld der Mutter ist, ob sie ihn gegen den Vater aufgehetzt hat. Der Vater behauptet das, die Mutter bestreitet. Das ist das wirklich schlimme an dem Urteil, dass wir fürchten müssen, dass es eine Reihe solcher Nachahmer-Prozesse geben wird. Dass der OGH das Kindeswohl bei diesem Spruch im Auge gehabt haben soll, kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Sind solche Prozesse wohl der sichere Weg die Kinder in die Streitereien der Eltern hinein zu ziehen.

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