
Von Jan Bruckschwaiger (6.10.2011)
Im April 2012 soll eine Gesetzesänderung in Kraft treten, die die Vorratsdatenspeicherung betrifft. Alles unter dem Deckmantel der Terror-Bekämpfung, EU-Richtlinien von 2006 folgend. Nun werden auch die österreichischen Gesetze diesbezüglich angepasst. Was das heißt? Sämtlich Kommunikationswege über Telefon, Handy, E-Mail und Internet dürfen und sollen nun bis zu sechs Monate gespeichert werden.
Ermittlungsbehörden dürfen dann, im Verdachtsfall, auf diese Daten zugreifen. Die Betroffenen werden darüber zwar informiert, aber, bei Gefahr in Verzug kann dies klarerweise auch nachträglich passieren.
Die Gruppe Anonymus Austria hat nun zum Gegenschlag ausgeholt und stellt seit einiger Zeit persönliche Daten aus bestimmten Zusammenhängen ins Internet: Am 26. Juni waren dies noch Daten von PolizistInnen und Personen aus den Ministerien, die in der Datenbank der GIS gespeichert waren. Am 26. September wurden persönliche Daten von 25.000 österreichischen PolizistInnen ins Netz gestellt. Weitere Offenlegungen (Tiroler GK und WKO) folgten und man kann davon ausgehen, dass dies nicht die letzten Aktionen von Anonymus Austria gewesen sein werden.
Kommentiert wurde die Offenlegungen persönlicher Daten österreichischer PolizistInnen von Anonymus Austria durch die zynische Bemerkung, dass ja niemand etwas zu verbergen hätte.
Und genau damit hat Anonymus Austria auch schon den heiklen Punkt getroffen: Wer nichts zu verbergen hat, der kann doch eh am besten sein ganzes Privatleben zur öffentlichen Einsicht bereitstellen. Verdächtig sind wir also alle schonmal, wenn wir uns dieser Überwachung verweigern.
Die Daten, die im Zuge dieser Aktionen offengelegt wurden, sind allesamt von geringem bis gar keinem Nutzen. Es geht darum, im Sinne eines politischen Aktivismus, auf Unstimmigkeiten aufmerksam zu machen. Zum Beispiel auch darauf, wie einseitig die Sensibilität privater Daten gelagert ist.