
Von Sepp Stingl (11.10.2011)
Nächstes Jahr wird auch in Innsbruck das neue Bürgermeisteramt direkt vom Wahlvolk bestimmt. Die offizielle Begründung: Ein mehr an Demokratie! Egal wie man zur BürgermeisterIn-Direktwahl steht, ein Folgen dieser Logik hieße, die Stadtoberhauptswahl gänzlich von der Parteilistenwahl zu entflechten und auch die Mitglieder seines/ihres Gremiums, den Stadtsenat, listen(proporz)unabhängig zu machen und ebenfalls direkt zu wählen.
Was ist in der herrschenden Politik aber schon logisch?
Nichts? Denn immerhin steht in der neuen Innsbrucker Stadtwahlordnung, dass Frau oder Herr Innsbrucker nur dann für diesen Posten kandidieren darf, wenn er/sie auch auf einer Parteiliste als SpitzenkandidatIn zu finden sind
und dass trotz dieser Regelung nicht jedeR Dahergekommene BürgermeisterIn werden kann, hat sich unsere Obrigkeit noch weitere Macht-Sicherungsmaßnahmen einfallen lassen: Für die BürgermeisterInwahl genügt nämlich nicht nur die Stimmenmehrheit!
Selbst die Legitimation mit einem Sitz im Gemeinderat vertreten zu sein ist in Innsbruck nicht ausreichend (!!!) erst der Einzug in den Stadtsenat sichert dem/r stimmenstärksten KandidatIn die Ausübung des Bürgermeisteramtes! Einzigartig in Österreichs Wahlordnungsdschungel und bei den derzeit 40 Gemeinderats- und sieben Stadtsenatmandaten hätte diese Regelung bedeutet, dass man erst mit mindestens sechs Gemeinderatsmandaten als BürgermeisterIn amtieren könnte.
Das war selbst für die Innsbrucker Großparteien ein zu großer Unsicherheitsfaktor, wenn man bedenkt, dass sich diese gerne in mehrere Wahlfraktionen aufspalten und beispielsweise alleine die Stadtschwarzen derzeit mit drei Listen im Gemeinderat vertreten sind und dabei die eigentliche ÖVP-Liste gerade mit Ach und Krach ein Stadtratsmandat erringen konnte.
Deswegen auch der einstimmige Beschluss der Stadtwahlrechtskommission, einfach den Stadtsenat auf neun Mitglieder aufzustocken. Demokratie muss eben was kosten, meinten dazu die Stadtgrünen. Hatten sie da schon die neue stadtrechtsabgesicherte Parteienförderung im Hinterkopf?.1)
Die Rechnung ohne den Wirt gemacht:
Die schwarz-roten LandespolitkerInnen folgten aus angeblichen Spargründen nicht ganz dem Vorschlag ihrer StadtparteikollegInnen, und einigten sich auf eine flexible Größe von sieben bis neun StadträtInnen. Damit geriet man jedoch mit dem geltenden Verfassungsrecht in Konflikt: Erst der neu gewählte Gemeinderat würde (= nach der Wahl!) die Größe des neuen Stadtsenates festlegen. So könnte man beispielsweise durch eine nachträgliche Reduzierung der Mitgliederzahl einen demokratischen Volksentscheid zugunsten der jetzigen Machtelite annullieren.
(Der jetzt gewählte Ausweg, das flexible Modell, plus der Bestimmung, dass, wenn einE direkt gewählteR BürgermeisterIn, mit der Parteiliste mit potentiell acht Stadtsenatsmitgliedern in der Stadtregierung vertreten ist, diese von sieben auf mindestens acht aufgestockt werden müsste. Reichte das immer noch nicht aus, müsste dann auf neun erweitert werden.)
Alles im allen wirklich Ein mehr an (sparsamerer) Demokratie?:
JedeR mündige BürgerIn weiß sich darauf selbst eine Antwort zu geben! Aber ich will nicht nur raunzen hier ein Vorschlag zum Nachdenken: Abschaffung des Stadtratsproporz und ein auf sechs Mitglieder (inkl. BürgermeisterIn und VizebürgermeisterIn) reduzierter Stadtsenat2).
Und für eine breitere, also demokratischere Entscheidungsfindung könnte man über eine Vergrößerung des Gemeinderats nachdenken3). Das wäre allemal billiger als ein großer Stadtsenat. (GemeinderätInnen erhalten, wie man ja weiß, z.B. nur einen Bruchteil an steuerfreier Aufwandsentschädigung von jener unserer StadträtInnen.)
1) § 13c des Stadtrechts: Die Stadt Innsbruck kann den Gemeinderatsparteien Förderungen gewähren. Näheres hat der Gemeinderat jeweils am Beginn seiner Funktionsperiode durch Beschluss festzulegen. Darin ist zwischen einer allgemeinen Parteienförderung und einem Beitrag zu den Wahlwerbungskosten, die den Gemeinderatsparteien aufgrund ihrer Teilnahme an der unmittelbar vorangegangenen Gemeinderatswahl entstanden sind, zu unterscheiden.
2) Zum Vergleich: Graz mit mehr als doppelt so vielen EinwohnerInnen als Innsbruck, kommt mit neun Stadtsenatsmitglieder inkl. BürgermeisterIn und VizebürgermeisterIn aus!
3) Ein Mehr an Gemeinderatsmandaten würde die Möglichkeit zu einem Einzug in den Gemeinderat erleichtern, und damit ein prinzipielles Mitspracherecht der Bevölkerung stärken