KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Herbei gejubelter Aufschwung

Von Manfred Bauer (8.2.2011)

Die jüngst veröffentlichte Arbeitslosen-Statistik liefert der Regierung einmal mehr einen Grund, über einen Aufschwung zu jubeln. Zu Unrecht, wie ein Blick auf die Zahlen zeigt.

So trocken wie die Stimme des Bundeskanzlers bei der Jubelmeldung tönte, so trocken sind die Zahlen, die seinen Jubel Lügen strafen: Zwar ist die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen im Jänner um 4,3 Prozent gegenüber dem Vergleichzeitraum des Vorjahres auf 380.000, davon 70.000 in Schulungen, gefallen. Gleichzeitig ist die Zahl jener, die in prekären Dienstverhältnissen stehen, wieder weiter gestiegen.

Die Ausdehnung der Niedriglohnbran­chen, in denen mehr und mehr freie Dienstverträge, Teilzeitjobs und Leiharbeits-Knebelverträge angeboten werden, bedeutet auch eine weitere Zunahme des Armutsrisikos. Laut Statistik Austria waren im Jahr 2009 mehr als zwölf Prozent der Bevölkerung akut armutsgefährdet, 87 Prozent davon Frauen. Selbst jene 117.000 Personen, die sich in einer ganzjährigen Vollerwerbstätig­keit befinden, sind massiv von Armut bedroht; Tendenz deutlich wachsend.

Von Aufschwung also keine Rede, außer für die Multis und die Reichen, die in der aktuellen zyklischen Wirtschaftsbelebung wieder ihre Spitzenprofite einstreifen. So melden z.B. die Banken dieser Tage in den so genannten Jahres-Pressekonferenzen ein ungebrochenes Bilanzsummenwachstum und steigende Gewinne. Rekordprofite verzeichnen ebenso die Multis, etwa der Siemens-Konzern, der bereits im Oktober 2010 einen Gewinn von 1,8 Milliarden Euro einfahren konnte.

Vor dem Hintergrund dieser unglaublichen Profite der Konzerne und ihrem Interesse an einer großen industriellen Reservearmee erhält die Forderung nach einer steuerlichen Umverteilung von oben nach unten einmal mehr tieferen Sinn: Etwa durch Aufhebung der Steuerprivilegien für Privatstiftungen und die Reichen, durch eine massive Erhöhung Besteuerung von Kapital und Vermögen, durch einen gesetzlichen Mindestlohn, eine Reduktion der Arbeitszeit auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich oder durch eine längst überfällige Wertschöpfungsab­gabe.

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