
Von Manfred Bauer (19.1.2011)
Kein Wunder, wird doch diese Steuer zur Gänze auf die KundInnen überwälzt. Dies unterstrich zuletzt wieder der Chef der Raiffeisen Zentralbank, Walter Rothensteiner.
Anders sieht die Sache bei der so genannten Wertpapiersteuer aus. Gegen die seit 1. Jänner gültige Abgabe, die Kursgewinne auf alle Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Genussscheine und zahlreiche Derivate) mit 25 Prozent besteuert, machen die Geldinstitute jetzt mobil: Eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof soll die Steuer, die von den Banken automatisch von den Kundenkonten abgebucht wird, aushebeln. Als Begründung für die Klage wird angeführt, dass Banken nicht unverhältnismäßig stark belastet werden dürfen (Verwaltungs- Personal- EDV-Aufwand), wenn sie für den Staat in die Rolle des Steuereintreibers schlüpfen.
Was für die Bankenabgabe nicht gilt der erhöhte Aufwand -, soll für die Wertpapiersteuer sehr wohl gelten? Oder gibts da noch andere Gründe, weswegen die Banken gerade in diesem Fall bis zum Verfassungsgerichtshof pilgern wollen?
Vielleicht deswegen, weil ein Überwälzen auf die KonsumentInnen, wie bei der Bankenabgabe, bei der Wertpapiersteuer aus Bankensicht gar nicht möglich ist, zumal sie in diesem Fall selbst die Kunden sind? Die Geldinstitute und die von ihnen gesteuerten Versicherungsunternehmen, Fondsgesellschaften und andere Finanzmultis sind schließlich die wichtigsten Käufer von Wertpapieren, somit auch die Hauptprofiteure deren Kursgewinne. Also müssten sie auch die Wertpapiersteuer selbst zahlen.
Wo gibts denn so was?