Widerspruch versprach die KPÖ im letzten Wiener Wahlkampf und erreichte 3 Bezirksratsmandate. Von Michael Graber (8.8.2012)
„Rot“-Grün in Wien haben versprochen eine Wahlrechtsreform durchzuführen. Mensch denkt: endlich kommt ein Demokratisierungsschub in Wien in Gang. Seit heute, 8. August, scheint das Gegenteil wahr zu werden. Wenn es stimmt, was der SP-Fraktionsführer im Wiener Rathaus heute der APA sagte, werden die letzten Reste demokratischer Zugänge zu den Wiener Bezirksparlamenten für kleinere Parteien zugemauert. Laut Schicker hätte sich die SPÖ mit den Grünen auf eine 5% Hürde für die Bezirksvertretungen geeinigt. Für die KPÖ würde das bedeuten, daß sie in den Bezirken, wo sie mit 2–3% der WählerInnenstimmen in den Bezirksvertretungen mit einem Mandat vertreten ist – das sind die Bezirke 2,3 und 5 – bei gleicher oder sogar steigender Stimmenzahl kein Mandat mehr erreichen könnte, sofern sie unter der 5% Grenze bleibt.
Daß die SPÖ an der Aufrechterhaltung ihres Machtmonopols bis in den letzten
Bezirk interessiert ist und dabei keinen Genierer kennt, ist bekannt. Aber was
hat die Grünen dabei geritten? Angst vor den „Piraten“?
Das wichtigste Anliegen der Grünen, das sie sogar mit der rechten Opposition
durchzusetzen vereinbart haben, den Mehrheitsbonus im Gemeinderat abzuschaffen,
wird von Schicker einmal mehr brüsk abgewiesen.
Nichts hört man von den sonstigen Ungerechtigkeiten im Wiener Wahlrecht: Die schon bisher existierende 5% Hürde für den Gemeinderat, die um 25% höher ist als für den Einzug in den Nationalrat, die Schickane mit den amtlich zu beglaubigenden 3000 Unterstützungserklärungen, die zur Kandidatur den Gemeinde- und Bezirksratswahlen (für 1,7 Millionen Menschen) erforderlich sind (für den Nationalrat sind es in ganz Österreich für 8,4 Millionen Menschen 2600 Unterstützungserklärungen).
Die Präpotenz mit der Herr Schicker den Ausschluss kleinerer Parteien aus
den Bezirksvertretungen – von den Grünen unwidersprochen – verkündet,
lohnt es diese im Wortlaut zu dokumentieren:
Für Schicker sei ein „strikt proportionales Verhältniswahlrecht“ –
also eine 1:1-Umlegung des Stimmenanteils auf die Mandatsanzahl – nicht
sinnvoll.
„Wenn alle Kleingruppierungen ins Stadtparlament kommen, ist die Regierbarkeit
schwer beeinträchtigt“. Es sei „sehr zweckmäßig“, dass Parteien in
Hinkunft auch bei Bezirksvertretungswahlen, die zeitgleich mit den
Gemeinderats- bzw. Landtagswahlen abgehalten werden, mindestens fünf Prozent
Stimmenanteil brauchen werden, um bei der Mandatsverteilung berücksichtigt zu
werden. „Ich halte das für legitim, denn die Bezirke haben sehr viele
Aufgaben zu erfüllen – etwa die Erhaltung von Straßen, Schulen, Parks und
Amtsgebäuden – und da ist es sehr zweckmäßig, wenn es schnell zu einer
Mehrheitsbildung kommen und die Entscheidungsbildung beschleunigt werden
kann“, argumentierte Schicker.
Zurecht postete ein empörter Leser auf Standard-online: am schnellsten geht es in einer Diktatur…
Anmerkung der Redaktion: Von einer 5%-Hürde in den Bezirken wären nach dem Ergebnis von 2010 ingesamt (!) 6 Mandate betroffen, davon die 3 der KPÖ und 3 von BürgerInnenlisten.