KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Nachträgliche Mitteilung

(8.8.2014)

Die Homepage der KPÖ, www.kpoe.at, hat am 19.2.2009 einen Kommentar mit der Überschrift "Blaue 'Saubermänner haben ohne Skrupel abkassiert" veröffentlich. Darin wurde folgendes berichtet:

"Jetzt ist amtlich. Im ehemaligen Forschungszentrum Seibersdorf, welches maßgeblich aus Bundesmitteln finanziert wird, haben blau/orange Politiker sich im gegenseitigem Einvernehmen großzügig die eigenen Privat-Konten aufgefettet – wie einem Bericht des Rechnungshofes zu entnehmen ist. 

Nicht nur sind „auffallend viele FPÖ-Leute und Burschenschafter“ während blau-orange Minister für Seibersdorf zuständig waren in Seibersdorf angestellt worden. Der Rechnungshof kritisiert die Finanzplanung, vermisst „wesentliche Unterlagen über Bestellvorgänge“ und bemängelt ungerechtfertigte und zugleich überaus großzügige Abfindungen für Geschaftsführer. 

Der frühere FPÖ-Minister Helmut Krünes z.B. erhielt bei seinem Abgang eine freiwillige Abfertigung von 120.000 Euro, obwohl es dazu vertraglich keine Grundlage gab. 

Noch skurriler die Geschehnisse um den umstrittenen 3. Nationalrat­spräsidenten der FPÖ. Mit Martin Graf wurde – so der ORF – „laut Rechnungshof ein ab 1. Oktober 2006 wirksamer Dienstvertrag abgeschlossen, obwohl damals schon bekannt gewesen sei, dass Graf ein Mandat annehmen und in den Nationalrat wechseln würde. Am 5. Oktober 2006 kündigte Graf seinen Abgang an und es folgte eine einvernehmliche Lösung mit freiwilliger Abfertigung und einer Einmalprämie in Höhe von 50.000 Euro.“ Die Auszahlung dieser Prämie war, so der Rechnungshof, ungerechtfertigt – sogar aufgrund einer Klausel im Geschäftsführer­vertrag hätte die Prämie nicht ausgezahlt werden dürfen. 

Nun ermittelt jedenfalls die Staatsanwaltschaft gegen den blauen Saubermann Graf."

Die Staatsanwaltschaft Wien führte gegen Dr. Martin Graf auf Grund einer Anzeige ein Ermittlungsver­fahren in Bezug auf das Forschungszentrum Seibersdorf, in dem die wegen § 153 StGB (Untreue), § 153b StGB (Förderungsmis­sbrauch) und § 159 StGB (Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinterssen) erhobenen Vorwürfe geprüft wurden. Sie hat dieses Ermittlungsver­fahren nunmehr eingestellt, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung von Dr. Martin Graf bestand.

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