
Von KPÖ-Pressedienst (13.8.2008)
Eine für ihre Funktion bemerkenswerte Unkenntnis politischer Fakten zeigt
SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures in ihrer Antwort auf den von
Ex-Finanzminister Ferdinand Lacina initiierten Aufruf kritischer
SozialdemokratInnen über den Zustand und die Zukunft der SPÖ, stellt
KPÖ-Bundessprecherin Melina Klaus fest.
Bures schreibt als Begründung über die Erfolge der Regierungspolitik wörtlich
in ihrer Antwort an Lacina: Bei aller Freundschaft, wo sonst in Europa gibt es
einen Mindestlohn, um nur ein Beispiel zu nennen. Dazu ist anzumerken, dass es
in Österreich keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, sondern ein solcher nur von
den Kollektivvertragspartnern ausgehandelt wird und der angestrebte
Mindestlohn von tausend Euro brutto nach wie vor nicht für alle Branchen
durchgesetzt ist.
Entgangen sein dürfte Bures hingegen, dass es bereits in 20 der 27 EU-Länder
einen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Dieser liegt in mit Österreich
vergleichbaren Ländern deutlich über dem jetzt von den Sozialpartnern
ausgehandelten Mindestlohn, nach dem Stand von 2007 so etwa in Luxemburg
(9,08 Euro pro Stunde), Irland (8,30), Frankreich (8,27), den Niederlanden
(8,13), Großbritannien (7,96) und Belgien (7,93).
Der von Bures hochgejubelte Mindestlohn von tausend Euro bedeutet bei einer
40-Stundenwoche magere 5,68 Euro pro Stunde und in Summe gerade 820 Euro
netto: Das ist zwar für schlecht bezahlte Beschäftigte in einzelnen Branchen
ein kleiner Fortschritt, bleibt aber weit hinter den wirtschaftlichen
Möglichkeiten Österreichs als viertreichstem Land der EU zurück, so Klaus.
Sie verweist auf die Metallbranche, wo schon jetzt ein Mindestlohn von über
1.300 Euro gilt und bekräftigt die Forderung der KPÖ nach einem gesetzlichen
Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde.
Ein gesetzlicher Mindestlohn ist auch vor dem Hintergrund der seit Ende der 70er
Jahre ständig sinkenden Lohnquote und dem Stagnieren der Reallöhne in den
letzten zehn Jahren zu sehen. Gerade Menschen mit geringem Einkommen sind aber
von den explodierenden Preisen und Mieten besonders stark betroffen: Ein
gesetzlicher Mindestlohn stellt auch nicht die KV-Hoheit der Gewerkschaften in
Frage. Er unterstützt diese im Gegenteil sogar, weil er auch in jenen Branchen
und Betrieben wo es keine Gewerkschaften gibt Mindeststandards durchsetzt, so
Klaus abschließend.