KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Bures zeigt Unkenntnis über Mindestlohn

Von KPÖ-Pressedienst (13.8.2008)

„Eine für ihre Funktion bemerkenswerte Unkenntnis politischer Fakten zeigt SPÖ-Bundesgeschäftsführe­rin Doris Bures in ihrer Antwort auf den von Ex-Finanzminister Ferdinand Lacina initiierten Aufruf kritischer SozialdemokratInnen über den Zustand und die Zukunft der SP֓, stellt KPÖ-Bundessprecherin Melina Klaus fest.

Bures schreibt als Begründung über die Erfolge der Regierungspolitik wörtlich in ihrer Antwort an Lacina: „Bei aller Freundschaft, wo sonst in Europa gibt es einen Mindestlohn, um nur ein Beispiel zu nennen“. Dazu ist anzumerken, dass es in Österreich keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt, sondern ein solcher nur von den Kollektivvertrag­spartnern ausgehandelt wird und der angestrebte Mindestlohn von tausend Euro brutto nach wie vor nicht für alle Branchen durchgesetzt ist.

Entgangen sein dürfte Bures hingegen, dass es bereits in 20 der 27 EU-Länder einen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Dieser liegt in mit Österreich vergleichbaren Ländern deutlich über dem jetzt von den Sozialpartnern ausgehandelten Mindestlohn, nach dem Stand von 2007 so etwa in Luxemburg (9,08 Euro pro Stunde), Irland (8,30), Frankreich (8,27), den Niederlanden (8,13), Großbritannien (7,96) und Belgien (7,93).

Der von Bures hochgejubelte Mindestlohn von tausend Euro bedeutet bei einer 40-Stundenwoche magere 5,68 Euro pro Stunde und in Summe gerade 820 Euro netto: „Das ist zwar für schlecht bezahlte Beschäftigte in einzelnen Branchen ein kleiner Fortschritt, bleibt aber weit hinter den wirtschaftlichen Möglichkeiten Österreichs als viertreichstem Land der EU zurück“, so Klaus. Sie verweist auf die Metallbranche, wo schon jetzt ein Mindestlohn von über 1.300 Euro gilt und bekräftigt die Forderung der KPÖ nach einem gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde.

Ein gesetzlicher Mindestlohn ist auch vor dem Hintergrund der seit Ende der 70er Jahre ständig sinkenden Lohnquote und dem Stagnieren der Reallöhne in den letzten zehn Jahren zu sehen. Gerade Menschen mit geringem Einkommen sind aber von den explodierenden Preisen und Mieten besonders stark betroffen: „Ein gesetzlicher Mindestlohn stellt auch nicht die KV-Hoheit der Gewerkschaften in Frage. Er unterstützt diese im Gegenteil sogar, weil er auch in jenen Branchen und Betrieben wo es keine Gewerkschaften gibt Mindeststandards durchsetzt“, so Klaus abschließend.

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