KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

KPÖ für Abschaffung der Privatstiftungen

Von KPÖ-Pressedienst (26.5.2008)

Neuerlich verlangt die KPÖ die Aufhebung des Privatstiftun­gsgesetzes und die Besteuerung der Erlöse aus den dort veranlagten Milliardenvermögen bis zum Höchststeuersatz nach dem Einkommensteu­ergesetz: „Es wird für die Lohnabhängigen immer unerträglicher, dass sie mit Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer usw. gnadenlos abgezockt werden, dass die Pensions- und Gesundheitsfi­nanzierung in Frage gestellt wird und gleichzeitig zig Milliarden Euro in den Privatstiftungen der Steuerleistung entzogen werden“, kritisiert KPÖ-Wirtschaftssprecher Michael Graber.

Im Zusammenhang mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer per 1. August 2008 sind neuerliche Steuerzuckerl für die Stiftungen vorgesehen: Derzeit sind noch sämtliche Ausschüttungen aus Stiftungen zu versteuern, künftig nur mehr ausgeschüttete Gewinne mit 25 Prozent, eine Entnahme künftig eingebrachten Substanzvermögen soll steuerfrei sein. Laut Finanzministerium ersparen sich die Stiftungen damit jährlich 20 Millionen Euro Kapitalertrag­ssteuer.

Besonders empörend ist, dass die Stifter als Draufgabe in der Vergangenheit bezahlte Eingangssteuer über 20 Jahre mit von ihnen geleisteter Körperschaftssteuer gegenrechnen können, was weitere 20 Millionen Euro Steuerersparnis pro Jahr bedeutet: „Das sind in Summe 400 Millionen Euro für jene, die vor der Steuerleistung stiften gehen“, kritisiert Graber.

Es ist bezeichnend, dass sogar das christliche „Forum Arbeit, Wirtschaft & Soziales“ dies als „beschämende Nacht- und Nebelaktion der Regierung“ kritisiert, die sich gelegentlich ihrer „sozialen Gerechtigkeit“ rühmende SPÖ hingegen diese Steuergeschenke für die MillionärInnen gemeinsam mit der ÖVP durchzieht und gleichzeitig eine Anhebung der Negativsteuer strikt ablehnt. Der bekannte Finanzrechtler Werner Doralt bezeichnet diese Neuregelung als „Steuergutschriften für Superreiche“ und als „Rekord an steuerpolitischer Einfalt“ und verweist zu Recht darauf, dass niemand seine Erbschafts- oder Schenkungssteuer zurückerhält.

In den derzeit über 3.200 Privatstif­tungen sind laut Doralt 80 Milliarden Euro steuerschonend deponiert. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hatte das 1993 vom damaligen SPÖ-Finanzminister Ferdinand Lacina geschaffene Privatstiftun­gsrecht als „absolute Erfolgsstory der letzten Jahre“ bezeichnet: „Deutlicher könnte die Kontinuität österreichischer Umverteilungspo­litik auf Kosten der Lohnabhängigen und damit die Austauschbarkeit der Parlamentsparteien nicht demonstriert werden“, so Graber.

Nicht nur der mittlerweile verstorbene deutsche Steuerflüchtling Flick, sondern auch alle namhaften österreichischen Milliardäre wie Androsch (SPÖ), Prinzhorn (FPÖ), Bartenstein (ÖVP), Haselsteiner (LIF), Wlaschek, Stronach, Meinl, Palmers, Dichand, Lugner, Swarovski, Esterhazy, Piech usw. haben ihr Vermögen steuerschonend in Privatstiftungen angelegt und sind damit vor der Steuerleistung „stiften“ gegangen.

Seit der Einführung der steuerschonenden Privatstiftungen und Abschaffung der Vermögenssteuer weist Österreich die niedrigste Vermögensbeste­uerung der Industrieländer auf. Mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Eingangsbesteuerung in Stiftungen wird dies weiter verstärkt. Würde die Vermögensbeste­uerung nur soviel zum Gesamtsteuerau­fkommen beitragen wie vor Beginn des globalisierten freien Kapitalverkehrs vor 30 Jahren hätte Österreich laut ATTAC die längste Zeit Budgetüberschüsse.

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