Als gezielte Strategie zur Durchsetzung der totalen Liberalisierung und als deren letzte Konsequenz der völligen Privatisierung der Energiewirtschaft bewertet KPÖ-Wirtschaftssprecher Michael Graber das im dritten Energiepaket der EU vorgesehene Ownership Unbundling. Nach dem Willen der EU-Kommission, die bekanntlich nicht nur in diesem Fall als Instrument der großen Konzerne agiert, sollen nämlich Energieerzeugung und Netzbetrieb eigentumsrechtlich getrennt werden.
Dies wird auch vom Verband der Elektrizitätsunternehmen kommunaler Unternehmen Österreichs (VKÖ) massiv kritisiert, dessen Präsident Leo Windtner meint, dass damit ein gesamter Wirtschaftszweig mehr oder wenige enteignet würde. Laut VEÖ ist damit die Versorgungssicherheit gefährdet, Ownership Unbundling bringt keine Vorteile für die Stromkunden und widerspricht klar österreichischen Gesetzen.
Den schönfärberischen Ansprüchen im Energiekapitel des von SPÖ, ÖVP und Grünen im Parlament durchgewunkenen EU-Vertrages Funktionieren der Energiemärkte, Gewährung der Energieversorgungssicherheit, Förderung der Energieeffizienz, Entwicklung erneuerbarer Energiequellen, Förderung der Interkonnektion der Energienetze stehen die realen Erfahrungen der weltweiten Liberalisierung und Privatisierung der Energiewirtschaft gegenüber. Diese haben stets zu einer wesentlichen Verschlechterung der Versorgungssicherheit durch Stilllegung von Kapazitäten, Bildung privater Oligopole und massivem Personalabbau geführt.
500 BetriebsrätInnen der österreichischen E-Wirtschaft forderten jetzt von Wirtschaftsminister Martin Bartenstein beim EU-Energieministerrat das Ownership Unbundling abzulehnen, da die aktuellen Marktregeln völlig ausreichend sind. Bei einer Protestaktion wurde auch darauf hingewiesen, dass seit Beginn der Liberalisierung bereits 25 Prozent der Arbeitsplätze in der österreichischen E-Wirtschaft vernichtet wurden und die Interessen der Beschäftigten immer stärker auf dem Altar des Wettbewerbs geopfert werden.
Die KPÖ bekräftigt im Zusammenhang mit dieser Debatte neuerlich ihre Haltung, dass die E-Wirtschaft als wesentlicher Teil der Infrastruktur grundsätzlich im öffentlichen Eigentum stehen muss: Wir lehnen daher alle Privatisierungsbestrebungen ebenso ab wie eine Trennung von Energieerzeugung und Netzbetrieb, meint Graber. Insbesondere weist die KPÖ auf die Erhaltung des 2. Verstaatlichungsgesetzes von 1947 hin, dass eine öffentliche Mehrheit beim Verbund und den Landesenergiegesellschaften vorschreibt und nur mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden könnte.
Mit derselben Logik der Trennung agiert die auf Liberalisierung und Privatisierung eingeschworene EU-Politik bekanntlich auch in anderen Bereichen. So erfolgte im Bahnverkehr die Trennung von Infrastruktur und Betrieb, im Gesundheitswesen ist die Trennung von Finanzierung und Leistungserbringung vorgesehen: Dahinter steht aber immer das Ziel, privaten Interessenten die profitabelsten Bereiche auszuliefern, so Graber abschließend.