KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

KPÖ weist Strache-Angriff auf Verbotsgesetz zurück

Von KPÖ-Pressedienst (26.9.2008)

Scharf zurückgewiesen werden von der KPÖ die Vorstöße für eine Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes wie sie zuletzt von FPÖ-Chef Strache bei einer TV-Wahlkonfrontation im ORF am 16. September 2008 geäußert wurde: „Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“, hält KPÖ-Bundessprecher Mirko Messner dem Pseudo-Argument entgegen, das Verbotsgesetz sei eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und die Demokratie müsse auch „andere Meinungen“ aushalten.

Das als Konsequenz aus der historischen Niederlage des Hitlerfaschismus 1945 vom Parlament einstimmig beschlossene Verbotsgesetz stellt eindeutig fest, dass jeder Versuch „eine gesetzlich aufgelöste nationalsozia­listische Organisation aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen“ oder eine Verbindung „deren Zweck es ist, durch Betätigung ihrer Mitglieder im nationalsozia­listischen Sinn die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Österreich zu untergraben“ oder sie „durch Geldzuwendungen oder in anderer Weise unterstützt“ strafbar ist. Auch im Artikel 9 des 1955 abgeschlos­senen Staatsvertrages verpflichtet sich Österreich eindeutig „alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiete bestehen“.

„Es ist keineswegs zufällig, dass sich Strache & Co. für eine Aufhebung des Verbotsgesetzes stark machen, ist doch die die populistische FPÖ heillos mit offen rechtsextremen Gruppierungen personell verfilzt und lässt jeden Abgrenzungsbedarf vermissen“, so Messner mit Verweis darauf, dass Strache durch seine „Paintball-Affäre“ persönlich betroffen ist. Wie aktuell der Prozess gegen fünf beim Landesgericht Wels wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz angeklagte Aktivisten des Bundes Freier Jugend (BFJ) deutlich macht, gibt es zahlreiche personelle Querverbindungen zwischen der FPÖ-Jugendorganisation Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) und dem offen rechtsextremen und angesichts fehlender Vereinsstruktur faktisch nur illegal existierenden BFJ.

Einer der Teilnehmer an dem 2005 von der Exekutive auf Grund des massiven Drucks der antifaschistischen Bewegung aufgelösten „Tag der volkstreuen Jugend“ des BFJ war Harald Haas, FPÖ-Ersatzbetriebsrat der voestalpine, der laut Aussage beim BFJ-Prozess in Wels „keinen Unterschied zwischen BFJ und FP֓ sieht. Ebenso war auch Ernst Kronegger, FPÖ-Fraktionsführer im Gemeinderat von Steinbach am Ziehberg Teilnehmer solcher BFJ-Treffen.

Wie der bekannte Wiener Rechtsanwalt Alfred Noll zum Thema „Ist das Verbotsgesetz noch zeitgemäß?“ beim Jahrestreffen des OÖ Netzwerkes gegen Rassismus und Rechtsextremismus 2007 in Wels referierte, ersetzen Gesetze nicht den antifaschistischen Kampf, eine Abschaffung des Verbotsgesetzes – wie auch von liberalen Journalisten gelegentlich verlangt – wäre jedoch ein Verzicht auf ein wichtiges Instrument. Eine Aufhebung wäre laut Noll eine Delegitimierung des antifaschistischen Kampfes und seine Reduzierung auf eine Privatangelegen­heit. Das Verbotsgesetz schränkt laut Noll die Meinungsfreiheit „nicht über Gebühr“ ein. Diese Beschneidung der Meinungsfreiheit unter Bezug auf die Menschenrechtskon­vention ist vergleichbar mit Beleidigungen oder Verleumdungen, die ja auch nicht unter Verweis auf die Meinungsfreiheit straflos erfolgen können.

Wie grenzwertig FPÖ-Politiker agieren um das – keineswegs zufällig verstärkt bei Strache-Kundgebungen auftauchende – rechtsextreme Spektrum an die FPÖ zu binden machte der oö NR-Abgeordnete Lutz Weinzinger mit der Aussage „Jede blonde, blauäugige Frau, das heißt, jede Frau mit deutscher Muttersprache braucht drei Kinder, weil sonst holen uns die Türkinnen ein“ (OÖN, 19.9.2008) deutlich. Schon vor zwei Jahren hatte Weinzinger gemeint „Ich stehe in der nationalliberalen Tradition der FP, wobei ich unter national Deutsch und die deutsche Kultur verstehe“ (OÖN 23.3.2006). Daher ist es nicht verwunderlich, dass gerade in Oberösterreich die Verfilzung der FPÖ mit dem rechtsextremen Spektrum besonders deutlich ist.

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