KOMMUNISTISCHE PARTEI ÖSTERREICHS

Mobilität für betuchten Euro-Jetset

Von KPÖ-Pressedienst (3.7.2008)

Als „Bolkestein-Projekt“ – das vom ehemaligen Kommissar Bolkestein betriebene Projekt einer unbegrenzten Dienstleistun­gsfreiheit musste 2006 durch den breiten Widerstand wesentlich reduziert werden – durch die Hintertür bezeichnet KPÖ-Bundessprecherin <personname w:st=„on“>Melina Klaus</personname> den Entwurf der EU-Kommission für eine Gesundheits-Dienstleitungsrichtli­nie unter dem Titel „Patientenrechte bei grenzüberschre­itenden Gesundheitsdi­enstleistungen“.

Mit dem Kommissionsvor­schlag soll ein auf die EU-Binnenmarktregeln gestützter Weg für Behandlungen im EU-Ausland eröffnet werden. Damit würde den Trend zu einer Zwei-Klassen-Medizin gestärkt. Patientinnen, die gezielt eine Behandlung im EU-Ausland suchen, müssten zunächst die Kosten der Behandlung und weitere Folgekosten (Reise, Unterbringung usw.) aus eigener Tasche zahlen. Die Behandlungskosten würden ihnen dann in der Höhe einer gleichwertigen Behandlung in ihrem Wohnsitzland erstattet: „Eine solche Patientenmobilität können sich aber nur Menschen mit entsprechenden Sprachkenntnisse, höherer Bildung, Rechtskundigkeit und genügend Einkommen leisten, um Reise- und Beratungskosten zu finanzieren“, so Klaus.

Die große Mehrheit der Lohnabhängigen oder PensionistInnen hat von diesen schönen „Binnenmarktfre­iheiten“ der Kommission nichts, schon gar nicht BürgerInnen aus den osteuropäischen EU-Ländern,  denen ihre jeweilige Krankenkasse nicht einmal einen Bruchteil der teuren Behandlung in den „alten“ EU-Staaten erstatten würde. Der Kommissionsvor­schlag zielt daher eine EU-weite Patientenmobilität für den betuchten Euro-Jetset auf Kosten der Gleichheit im Gesundheitswesen.

Nach Meinung der KPÖ sind vielmehr die Bereitstellung von medizinischer und pflegerischer Versorgung vor Ort, ein niederschwelliges Angebot der Hilfen und der Abbau von Zuzahlungen notwendig. Die Beschäftigen im Gesundheitswesen brauchen humane Arbeitsbedingungen. Die Behandlung der Menschen muss unabhängig von ihrer Einkommenssituation sicher und in bester Qualität erfolgen.

Seit 1971 ermöglicht die EU-Verordnung zur Koordination der Sozialschutzsysteme es den BürgerInnen, auch im EU-Ausland Gesundheitsdienste in Anspruch zu nehmen. Diese Regelungen sind völlig ausreichend: „Gesundheitsdi­enstleistungen sind in allererster Linie Teil der staatlichen Daseinsfürsorge. Die Gesundheitsver­sorgung muss daher weiterhin ausschließlich durch die sozialen Sicherungssysteme geregelt werden und nicht durch den Binnenmarkt“, stellt Klaus klar.

Der Entwurf schlägt auch eine europaweite gegenseitige Anerkennung von Rezepten vor, also einen Binnenmarkt für Arzneimittelver­schreibungen. Damit können auch Medikamente erworben werden, die zwar in einem anderen Mitgliedstaat, aber nicht im Wohnsitzland zugelassen sind. Rezepte können auch in elektronischer Form (E-Rezept) verschrieben werden. Das öffnet Tür und Tor für dubiose Praktiken via Internet, etwa der „Organisierung“ von EU-Auslandsrezepten für Tablettensüchtige oder im eigenen Land nicht zugelassene Medikamente und entfacht einen Wettbewerb um Rezeptgebühren, Zuzahlungen und dergleichen. Ferner bringt diese Regelung Probleme für Mitgliedstaaten, die z.B. nationale Strategien gegen Antibiotikare­sistenzen in ihrem Gesundheitssystem mit einer restriktiven Handhabung der Verschreibung von Antibiotika durchgesetzt haben.

Die KPÖ wendet sich daher entschieden gegen diesen Richtlinienentwurf der Kommission und fordert den Rat und das Europäische Parlament, insbesondere aber die Gesundheitsmi­nisterin und die österreichischen EU-Abgeordneten auf, diesen Entwurf zurückzuweisen.

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